In Sachen Lohn- und Gehaltsabrechnung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan: Statt Lohntüten oder -streifen bekommt heutzutage jeder Arbeitnehmer eine aufwändige schriftliche Abrechnung, die neben dem Brutto- und Nettolohn auch sämtliche Abgaben, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge auflistet. Um Kleinunternehmen und Selbstständigen alle Fragen rund um die Themen Lohn, Gehalt und Personal zu beantworten und ihnen bei der Erstellung von Gehaltsabrechnungen unter die Arme zu greifen, gibt es nun das neue Online-Informationsportal www.gehaltsabrechnung.de der Sage Software GmbH.
Das Portal adressiert Kleinunternehmen, Selbstständige und Existenzgründer mit einem bis 20 Mitarbeitern. Gerade diese Firmen, die keine eigene Personalabteilung haben und vielfach nicht über das nötige personalwirtschaftliche Know-how verfügen, stehen bei der monatlichen Abrechnung der Mitarbeitergehälter immer wieder vor zahlreichen Hürden, die das neue Themen-Portal von Sage zu nehmen hilft.
Wertvolle Informationen und Tipps per Mausklick
Auf www.gehaltsabrechnung.de bekommen Unternehmen nun alle wichtigen Fakten, tagesaktuelle Neuerungen bei Gesetzen und Vorgaben sowie Trends der Lohn- und Personalarbeit auf einen Blick: So erhalten Besucher detaillierte Informationen über das ELENA-Verfahrensgesetz (Elektronischer Entgeltnachweis), das Anfang 2010 in Kraft getreten ist. Ab diesem Datum müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle übermitteln, wodurch bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so Bürokratiekosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden sollen (s. auch www.elena2010.de).
Darüber hinaus profitieren die Lohnverantwortlichen auf www.gehaltsabrechnung.de von kostenlosen Musterverträgen oder Checklisten, die die Erstellung einer Abrechnung beschleunigen, vereinfachen und vor allem auch für den korrekten Inhalt sorgen. Zudem gibt es einen kostenlosen Lohnrechner, mit dessen Hilfe eine fachlich korrekte Abrechnung angezeigt werden kann.