Vodafone / Kabel Deutschland: Festpreis
Vodafone fährt bei den Kosten für einen nicht zurückgeschickten Router eine klare und vergleichsweise einfache Linie. Thorsten Höpken, Sprecher von Vodafone (zu dem auch Kabel Deutschland gehört): "Es kommt immer darauf an, welchen Router der Kunde nutzt. Für den Standard-Kabel-Router beispielsweise fällt eine Ersatzgebühr in Höhe von 100 Euro an. Die Homebox FRITZ!Box 6490 kostet 160 Euro. Hier spielt es auch keine Rolle, wie alt das Gerät ist."
Die Kunden zahlen also unabhängig vom Alter des Geräts 100 oder 160 Euro, falls sie den Router nicht zurückschicken können.
O2 / Telefónica Deutschland: Drei Jahre abgestuft zahlen, danach gratis
Bei O2 hängen die Kosten vom Alter des zurückzuschickenden Routers ab. Laut Julia Hoffstaedter, Pressesprecherin von Telefónica Deutschland, muss der O2-Kunde den Restwert des Gerätes sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 12 Euro zahlen. Der Restwert basiert auf einer linearen Abschreibung des Geräts über drei Jahre ab dem Erstversanddatum (bei O2 gilt im Unterschied zur Deutschen Telekom für Router eine Abschreibungsdauer von 3 Jahren).
Ab dem vierten Jahr stellt O2 dem Kunden grundsätzlich aber keine Kosten mehr in Rechnung, falls dieser den O2-Router nicht zurückschickt. Laut Hoffstaedter fordert das O2-System zwar automatisch auch die älteren Geräte zurück, da diese von O2 dann entsorgt werden. Wenn der Kunde das Gerät trotzdem nicht zurückschickt, fallen aber in der Regel keine Gebühren mehr an, wie Hoffstaedter betont. Bedauerlich: O2 kommuniziert dies gegenüber den Kunden nicht so offen.
1und1: Nach Mindestvertragslaufzeit kann man Router behalten
Kerstin Perkert von der Pressestelle von 1&1: "Eine Rücksendung der Hardware erfolgt nicht, wenn ein 1&1-Kunde nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt. Der Kunde kann das Gerät dann behalten."
Unitymedia: Festpreis
In den FAQs des Kabelnetzbetreibers Unitymedia steht nur lapidar: "Das Gerät ist Eigentum von Unitymedia und darf nicht verkauft oder entsorgt werden. Nach Vertragsende ist der Kunde zur Rücksendung verpflichtet" sowie "Eine Übernahme ist nicht möglich, da das Gerät im Rahmen eines Servicevertrages bereitgestellt wird und Unitymedia bis Ablauf dieses Vertrages Eigentümer des Gerätes bleibt. Bei Beendigung eines Vertrages ist der Kunde zu Rücksendung des bereitgestellten Gerätes verpflichtet".
Olaf Winter, Pressesprecher von Unitymedia konkretisierte auf unsere Nachfrage diese Bestimmungen: "Die Hardware, die Kunden zum Vertrag zur Verfügung gestellt wird, ist und bleibt unser Eigentum. Erhalten wir diese nach Vertragsende nicht rechtzeitig zurück, stellen wir diese gemäß unserer Preisliste in Rechnung. Die Preisliste ist auf unserer Homepage für alle einsehbar unter: https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/Preisliste_Kabelanschluss_HN.pdf ."
Für eine Fritz!Box verlangt Unitymedia 120 Euro vom Kunden, wenn dieser die Fritz!Box nicht zurückschickt. Unabhängig von deren Alter.
Tele Columbus: Festpreis
Hannes Lindhuber, Direktor Unternehmenskommunikation und Pressesprecher des Kabelnetzbetreibers Tele Columbus: "Die Kompensation für ein nicht zurückgesandtes Modem, Kabelrouter oder WLAN-Kabelbox beträgt bei Tele Columbus zeitlich unbestimmt 79,90 Euro. Diese Kosten sind auch in unserer Preisliste ausgewiesen."
Ende des Routerzwangs am 31.7.2016 verschärft das Problem
Das oben beschriebene Problem betraf vor dem 1. August 2016 nur DSL-Kunden, weil nur DSL-Kunden einen anderen Router als den des Providers verwenden können. Kabel-Kunden dagegen mussten bis zum 31. Juli 2016 zwingend den Router des Kabelnetz-Anbieters, also Kabel Deutschland, Unitymedia oder Tele Columbus, verwenden. Die Kunden hatten also gar nicht die Möglichkeit, einen eigenen Router zu verwenden. Hier kann es nur dann Probleme mit dem Zurückschicken des Kabelmodems geben, wenn dieses gegen Ende der Benutzungszeit doch noch durch Verschulden des Benutzers kaputtgehen sollte.
Das Problem mit nicht mehr auffindbaren Routern verschärft sich aber mit dem Wegfall des Routerzwangs am 1. August 2016 und der Einführung der freien Routerwahl zum ersten August. Dann können nicht nur DSL-Kunden, sondern auch Kabel-Kunden einen eigenen Router verwenden. Zum Beispiel die Fritz!Box 6490 Cable, die AVM jetzt auch frei verkauft. Damit können Sie den Standard-Router ihres Kabelnetzbetreibers ersetzen. Falls Sie das machen, denken Sie daran, dass Sie den Original-Leihrouter ihres Kabelnetzbetreibers sorgfältig aufheben um ihn bei Vertragskündigung problemlos zurücksenden zu können.
(PC-Welt)