"Persönlicher Videorecorder"

Urheberrechtsstreit – Etappensieg für RTL

06.08.2009

Urteil des Berufungsgerichts abwarten

Das Berufungsgericht wird nun Feststellungen dazu treffen müssen, wie der Aufzeichnungsprozess im Einzelnen abläuft, um dann entsprechend entscheiden zu können.

Scheel-Pötzl empfiehlt, das Urteil unbedingt zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Karin Scheel-Pötzl, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, c/o PÖTZL & KIRBERG, Hamburg, Tel.: 040 399247-30, E-Mail: info@puk-medienrecht.de, Internet: www.puk-medienrecht.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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