Shops umprogrammieren und mehr

Neues Verbraucherrecht und Online-Handel

27.07.2011

Fazit

Nach unserem ersten Eindruck ist die Verbraucherrechterichtlinie ein großer Wurf und zwar im Sinne der Internethändler. Die entsprechenden Informationspflichten, auch über die Entgeltlichkeit von Verträgen, können bereits jetzt vorbereitet werden. Ein einheitliches Widerrufsbelehrungsmuster wird zu einer erheblichen Rechtssicherheit führen, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Fristbeginn im aktuellen Widerrufsbelehrungsmuster für den Laien wie auch für den Nicht-Fachjuristen vollkommen unverständlich ist. Die Einheitlichkeit einer Widerrufsbelehrung von 14 Tagen sowie der Umstand, dass die Rückversandkosten frei geregelt werden können, führen ebenfalls dazu, dass Rechtssicherheit eintreten wird. Zudem dürften gerade viele deutsche Internethändler die Chance nutzen, auch in EU-Länder zu liefern.

Die Richtlinie selbst geht natürlich mit einem Anpassungs- und Individualisierungsbedarf für Shopbetreiber einher. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich der Gesetzgeber frühzeitig an die entsprechende Umsetzung in das deutsche Recht machen wird. Zudem, und dies ist nach unserem Eindruck eher selten, ist die Richtlinie relativ klar gefasst, so dass man sich in vielen Punkten bereits jetzt auf einiges vorbereiten kann. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Kontakt und Infos:

Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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