In den Sommerwochen wünschen wir alle uns schönes Wetter. Am liebsten jedoch nur während des eiogenen Urlaubs. In der Arbeit sind hohe Temperaturen dagegen eher lästig. Immer häufiger warnen Meteorologen jedoch vor Hitzewellen. Abkühlung ist nicht in Sicht: 2023 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen, der Juni 2024 war der wärmste Juni seit Aufzeichnungsbeginn.
Bei den häufigen, hohen Temperaturen kann es auch im Büro oder an anderen Arbeitsstätten ziemlich warm und unangenehm werden. Dabei stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Arbeitnehmer? Und welche Pflichten haben Arbeitgeber, um allen Arbeitsschutzbedingungen nachzukommen?
Regeln ab einer Innenraumtemperatur von 26 Grad
Arbeitsschutzbedingungen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Der Arbeitgeber hat am klassischen Büroplatz im Sommer und im Winter für erträgliche Temperaturen zu sorgen. Orientieren kann man sich hierbei an der "Technischen Regel für Arbeitsstätten" (ASR), die ab einer Innenraumtemperatur von 26 Grad greift.
In diesem Fall sind Maßnahmen zu ergreifen, etwa ein Sonnenschutz, ohne dabei jedoch das Eindringen von Tageslicht zu verhindern. Empfohlen werden in der ASR auch Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen, um Schutz vor der Sonne zu bieten.
Regeln ab einer Innenraumtemperatur von 30 Grad
Weitere Maßnahmen werden ab einer Lufttemperatur im Raum von mindestens 30 Grad erforderlich. Eine davon ist zum Beispiel das Bereitstellen von Getränken. Einen Anspruch auf kostenlose Getränke am Arbeitsplatz haben Angestellte allerdings nicht - auch nicht bei sommerlichen Temperaturen.
Auch verkürzte Arbeitszeiten können zu den geeigneten Maßnahmen zählen. Bei einer Innenraumlufttemperatur von mindestens 35 Grad müssen zudem je nach Arbeitsplatz Hitzeschutzkleidung und Luftduschen vorhanden sein, um Arbeitnehmer ausreichend zu schützen.
Bedeutung für den Arbeitnehmer
Auch wenn sich viele Arbeitnehmer das bekannte "Hitzefrei" aus ihrer Schulzeit zurückwünschen, gibt es keinerlei gesetzliche Richtlinien für "Hitzefrei" bei der Arbeit. Lediglich die durch den Arbeitgeber zu treffenden Schutzmaßnahmen sind, wie oben beschrieben, per Gesetz geregelt.
Interessant ist in diesem Fall die Rolle des Betriebsrates. Der hat nach § 87 Abs. 1 Nr.7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht über die Regelung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Ausnahmen bei ärztlichem Attest
Der Arbeitgeber muss allerdings die gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Dies gilt insbesonders für Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen. Hierfür benötigen Arbeitnehmer jedoch ein ärztliches Attest, indem die Einhaltung einer bestimmten Temperatur verlangt wird. Kann der Arbeitgeber die nicht gewährleisten, muss er den betroffenen Mitarbeiter beziehungsweise die betroffene Mitarbeiterin freistellen.
Dieses Gesetz bietet Arbeitnehmern bei sehr hohen Temperaturen also ein direktes Mittel zum Eingreifen. Weiterhin kann durch Verhandlungen ein Abkommen geschlossen werden, das Arbeitnehmern an besonders heißen Tagen eine andere Kleiderordnung erlaubt (zum Beispiel: keine Krawatte). Grundsätzlich ist aber eine im Betrieb geltende Kleiderordnung auch bei Hitze einzuhalten.
Die Deutsche Anwaltauskunft weist zwar daruf hin, dass ernste Konsequenzen für unangemessene Kleidung am Arbeitsplatz nur in sehr seltenen Fällen drohen. Sie erklärt jedoch auch: "Ist die Kleidung eines Arbeitnehmers nicht angemessen, kann der Arbeitgeber aber von ihm verlangen, dass er nachhause geht und sich umzieht." Was als angemessen gilt, hänge dabei vom Unternehmen ab.
Eine weitere Lösung wäre, die Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden, beziehungsweise in die späten Abendstunden zu verlegen und eine längere Mittagspause an einem schattigen Ort vorzusehen. Wer sich selbst Hitzefrei gibt, muss - zumindest bei einem hitzigen Chef - allerdings mit einer Abmahnung rechnen
Was Arbeitgeber beachten müssen
Im Sommer gibt es viele Dinge, die aus Sicht der Arbeitgeber beachtet werden müssen. Zunächst muss bei einer Temperatur ab 26 Grad ausreichend Sonnenschutz für Arbeitnehmer bereitgestellt werden, ohne dabei zu viel des natürlichen Tageslichts zu nehmen. Zur Kühlung des Raumes wäre eine Klimaanlage optimal, sofern von den Arbeitnehmern gewünscht.
Ab den bereits genannten Temperaturen sollten Arbeitnehmern kostenlose Getränke zur Verfügung stellen. Das spielt vor allem an Arbeitsstätten, die der Sonne ausgeliefert sind, ein wichtige Rolle. Auch Absprachen mit dem Betriebsrat sind wichtig, um im Hitzefall Streitigkeiten präventiv zu verhindern, damit auch bei Hitze alles reibungslos ablaufen kann.
Tipps gegen die Hitze
Was kann man selbst tun, um sich vor Hitze zu schützen? Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt auf X:
Viel trinken! - kein Alkohol!
Schatten
Ist es in der Wohnung nicht auszuhalten: Alle Fenster auf und Ventilatoren an! ("Durchzug" ist nicht schädlich, das glauben nur Deutsche)
keinen Sport am späten Nachmittag (maximale Temperatur gegen 18 Uhr)
Ergänzend empfehlen Krankenkassen ebenfalls, viel zu trinken. Am besten sei Mineralwasser, das Magnesium, Kalium und Natrium enthält, oder bei körperlich anstrengender Arbeit auch isotonische Getränke. Auch Essen, das von innen kühlt, wie Gurken, Wassermelonen, Tomaten und Joghurt, helfen, mit der Hitze zurechtzukommen.
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