Konkrete Maßnahmenpläne erstellen
Sind die möglichen Lösungswege hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und ihrer Vor- und Nachteile bewertet, gilt es, sich zu entscheiden und zu vereinbaren: Wir ergreifen folgende Maßnahmen ... Zugleich sollte vereinbart werden: Wer macht was bis wann? Hierzu zählt auch das Informieren der betroffenen Mitarbeiter (sowie Kunden und Lieferanten). Diesem Aspekt sollte besondere Beachtung geschenkt werden - insbesondere dann, wenn mit den vereinbarten Maßnahmen negative Konsequenzen für die Mitarbeiter verbunden sind, wie Mehrarbeit oder ein Kürzen von Leistungsprämien. Dann sollte auch klar vereinbart werden: Wie begründen wir die Maßnahmen gegenüber den Betroffenen? Des Weiteren gegebenenfalls: Wie lange sind die Maßnahmen gültig?
Vereinbart werden sollte aber auch:
- Wann setzen wir uns wieder zusammen, um zu überprüfen, ob die beschlossenen Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, und
- woran messen wir dies?
Denn nur dann ist ein Gegensteuern möglich, sofern die Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen. Und es können ergänzende Maßnahmen ergriffen werden.