Beitragspflicht und Leistungspflicht
Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs ist der Versicherungsnehmer also beitragspflichtig und der Versicherer im Gegenzug leistungspflichtig. Diese empfangenen Leistungen müssen die Parteien nicht zurückgewähren. Der Widerruf hat hier lediglich die Wirkung einer Kündigung.
Hat der Versicherer nicht auf den zu zahlenden Betrag hingewiesen, hat er gleichzeitig nicht die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VVG erforderlichen Informationen nach § 1 Abs.1 Nr. 13 VVG erbracht.
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 VVG verweist auf § 7 Abs. 1 und 2 VVG. § 1 Abs. 1 Nr. 13 VVG regelt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen hat:
1. das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts,
2. die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist,
und
3. die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich der Informationen über den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hat.
Hat der Versicherer also nicht auf den zu zahlenden Betrag hingewiesen, hat er die Voraussetzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VVG nicht erfüllt, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Folglich hat der Versicherungsnehmer ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht.
Macht nun der Versicherungsnehmer nach z.B. 4 Jahren von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss der Versicherer nach § 9 Satz 2 VVG neben dem Anteil der Prämie, der für den Zeitraum nach dem Widerruf anteilig zu erbringen war, auch die gezahlten Prämien für das erste Versicherungsjahr erstatten.
Die Erstattung der Prämie für das erste Versicherungsjahr ist eine Sanktion für den unterlassenen Hinweis bezüglich des zu zahlenden Betrages.
Diese Sanktion betrachtet der Gesetzgeber jedoch als ungerechtfertigt, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen des Versicherers in Anspruch genommen hat. In diesem Fall muss der Versicherer nur den Anteil der Prämie erstatten, der für den Zeitraum nach der Widerrufserklärung gezahlt wurde (siehe oben). (oe)
Bianca Treede
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