Viele US-Cloud-Provider sind sauer. Europäische Konkurrenten werben damit, ihre Angebote seien sicher vor dem Zugriff von US-Behörden.
von Joachim Hackmann
Die US-Anbieter beklagen einen massiven Wettbewerbsnachteil. Ursache für die schlechte Stimmung ist der Patriot Act, der amerikanischen Behörden das Recht einräumt, unter bestimmten Umständen in der Cloud gespeicherte Kundendaten einsehen zu dürfen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die europäischen Tochtergesellschaften von US-Firmen. Entscheidend ist nicht der Speicherort, sondern der Sitz der Muttergesellschaft.
"Europäische Daten sind selbst dann nicht immer vor dem Zugriff amerikanischer Sicherheitsbehörden sicher, wenn sie gar nicht auf einem Server in den USA liegen", erläutert Michael Rath, Anwalt für IT-Recht bei der Kanzlei Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH in Köln. So konnte etwa die britische Microsoft-Dependance während der Office-365-Präsentation im Juni 2011 einen Zugriff der US-Behörden auf Kundendaten nicht ausschließen. Laut Ermittlungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gehen die Zugriffsrechte der US-Behörden sogar noch weiter. Die Konzernmutter müsse keineswegs ihren Sitz in den USA haben, um den Bestimmungen des Patriot Acts zu unterliegen. Sobald eine irgendwie geartete Konzernverbindung in die USA bestehe, bestehe Auskunftspflicht.
- Was taugen Cloud-Zertifikate?
Bestehende Sicherheitsstandards wie SAS70 und ISO 27001 können dem Cloud Computing nicht uneingeschränkt gerecht werden, weil sie sich nicht den besonderen Risiken widmen, die sich durch die Cloud-Architektur ergeben. Um Transparenz zu schaffen und Bedenken potenzieller Kunden zu zerstreuen, streben die Cloud-Anbieter vermehrt eine Auditierung durch externe Wirtschaftsprüfungsunternehmen an. Hans Paulini, Architekt und Experte für das Thema Cloud bei Logica in Deutschland hat für uns einige Zertifkate unter die Lupe genommen. Anbei ein Überblick: <br /><br /> <a href="http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/2487626/" target="_blank"> hier geht es zum Beitrag "Was taugen Cloud-Zertifikate?"</a> - Das EuroCloud-Zertifikat
EuroCloud ist ein Zusammenschluss europäischer Cloud-Anbieter. Der deutsche Ableger zertifiziert Unternehmen i nach dem Standard "Euro Cloud SaaS Star Audit". Der etwas sperrige Name beinhaltet eine anspruchsvolle Palette an Prüfungen, die ein Cloud-Anbieter durchlaufen muss. Hierbei wird anhand eines detaillierten Fragenkatalogs die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien bewertet. Das Zertifikat sieht maximal fünf Sterne vor. Wird die Höchstwertung erreicht, kann der Kunde von einem sehr vertrauenswürdigen Cloud-Anbieter ausgehen. - Zertifikat mit Tradition: ISO 27001
Die seit 2005 in der jetzigen Form angebotene Zertifizierung ISO 27001 wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt und ist eines der vertrauenswürdigsten Zertifikate im IT-Sektor. Das Audit besteht aus zwei Phasen: Zuerst wird anhand einer Dokumentenprüfung die grundsätzliche Eignung für die Zertifizierung festgestellt, danach folgt eine detaillierte Analyse der Sicherheitsprozesse. In der zweiten Phase werden Prozesse und sicherheitsrelevante Systeme vor Ort in Augenschein genommen. Diese Zertifizierung ist weltweit als Standard anerkannt und damit quasi auch ein Muss für alle Cloud-Anbieter. - In Europa weniger genutzt: SAS 70 vom AICPA
Die Zertifizierung SAS 70 testiert die Kontrolle über die unternehmenseigenen Steuerungsprozesse nach den Vorgaben des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA). Die SAS-70-Zertifizierung kann auf zwei Arten erfolgen. Während die Typ-1-Zertifizierung nur eine Beschreibung der Kontrollmechanismen verlangt, werden bei Typ 2 auch die tatsächliche Umsetzung und die Effizienz der Maßnahmen im Unternehmen kontrolliert. In Europa ist diese Art der Zertifizierung nicht sehr bekannt, jedoch können einige der amerikanischen Cloud-Anbieter diese Zertifizierung nachweisen. Der Nachteil von SAS 70 ist, dass die Zertifizierung weder auf IT-Prozesse noch auf die Cloud-Fragestellung ausgerichtet ist. - Nicht ausreichend: Safe Harbour Agreement
Safe Harbour ist eine Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln. Europäische Rechtsstandards werden von Unternehmen, die sich nach der Safe-Harbour-Regelung zertifizieren, voll akzeptiert und respektiert. Die zugesicherten Rechte in der Praxis durchzusetzen, ist oft problematisch. Der Düsseldorfer Kreis empfiehlt daher eine zusätzliche Erklärung zwischen den Vertragspartnern. Außerdem sollen deutschen Firmen einige Mindestkriterien überprüfen, bevor sie Daten an Safe-Harbor-zertifizierte US-Firmen abgeben. - Der Patriot Act und der Cybersecurity Act
Der Patriot Act erlaubt amerikanischen Geheimdiensten seit 2002 per Gerichtsbeschluss den Zugriff auf abschließend definierte Datenbestände. Seit dem ist immer wieder der Verdacht zu hören, die amerikanische Regierung könne problemlos auf vertrauliche Inhalte ausländischer Unternehmen zugreifen, die ihre Daten bei amerikanischen Cloud-Anbietern speichern oder verarbeiten lassen. Das geht zwar nicht ohne weiteres, zeigt aber ein gewisses Vertrauensproblem auf. Richtig ist, dass sich aufgrund des Patriot Acts der Zugang zu Cloud-Server und Daten nicht vollständig ausschließen lässt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. <br /><br /> <a href="http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/2487626/" target="_blank"> hier geht es zum Beitrag "Was taugen Cloud-Zertifikate?"</a>
Das Antiterrorgesetz bremst die US-Anbieter aus, wenn Kunden europäische Datenschutzstandards verlangen und eigentlich Schutz vor dem Patriot Act meinen. "Offiziell wird das keiner sagen", räumte ein Mitarbeiter eines großen IT-Providers ein. "Aber kein Kunde wird seine Daten auf einem Server ablegen, der Schlupflöcher für Wirtschaftsspionage lässt."