Fazit
Gewinnspiele und Preisausschreiben sind (natürlich) eine tolle Sache - sowohl für die Veranstalter wie auch für die Teilnehmer. Unternehmer, die deren Werbewert für sich nutzen wollen, müssen lediglich bestimmte Regeln einhalten.
Dann müssen keine Abmahnungen befürchtet werden. Insbesondere muss für die Teilnehmer des Gewinnspiels/Preisausschreibens klar und leicht verständlich ersichtlich sein, unter welchen Bedingungen die Teilnahme möglich ist.
Die Autoren:
Max-Lion Keller ist LL.M. (IT-Recht) und Rechtsanwalt, Daniel Huber ist juristischer Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München.
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Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de