Werbung im Internet

Achtung - Gewinnspiele

12.05.2010

Was ist ein Gewinnspiel, was ein Preisausschreiben?

Im Lauterkeitsrecht versteht man unter einem Preisausschreiben die Aufforderung zur Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem der Gewinner ausschließlich auf Grund seiner Kenntnisse und Fertigkeiten ermittelt werden soll (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, § 4 Rz. 1.117). Dagegen versteht man unter einem Gewinnspiel die Aufforderung zur Teilnahme an einem Spiel, bei dem der Gewinner durch irgendein Zufallselement ermittelt wird (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, § 4 Rz. 1.120). Somit liegt die rechtliche Unterscheidung dieser zwei Begriffe darin, dass man bei einem Gewinnspiel allein durch die Teilnahme gewinnen kann, während man bei einem Preisausschreiben eine eigene Leistung erbringen muss, etwa die Lösung eines Rätsel oder die Beantwortung einer Frage etc.

§ 4 Nr. 5 UWG ist nur auf solche Gewinnspiele und Preisausschreiben anwendbar, die "Werbecharakter" haben. Dieser Begriff ist jedoch weit zu verstehen: allein die Tatsache, dass ein Unternehmer bekannter wird bzw. sich zusätzliche Bekanntheit durch das Gewinnspiel/Preisausschreiben verschafft, genügt hierfür bereits.

Es müssen klare Teilnahmebedingungen herrschen

Der Begriff der ""Teilnahmebedingungen" ist weit zu verstehen. Darunter fällt zum einen, wer überhaupt teilnehmen darf (etwa: "Teilnahme nur ab 18 Jahren, ausgenommen Mitarbeiter der xyz AG") und was der- oder diejenige tun muss, um eine Chance auf den ausgeschriebenen Preis/Gewinn zu haben (z.B. "Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit der richtigen Antwort an…" oder "Rufen Sie uns an unter (…) und nennen Sie uns die richtige Lösung").

Zu den Teilnahmebedingungen gehört auch, wie die etwaige Gewinnbenachrichtigung erfolgt (postalisch, telefonisch, per E-Mail, persönlich…) und ob die Teilnahme mit besonderen Kosten verbunden ist, etwa Gebühren bei Anruf einer Mehrwertdiensterufnummer.

Nicht informieren muss der Veranstalter darüber, wie groß die Gewinnchancen sind - das kann in aller Regel sowieso nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Ebenfalls muss nicht darauf hingewiesen werden, welche Gewinne in welcher Anzahl und zu welchem Wert ausgelobt werden. Dies stellt regelmäßig jedoch kein Problem dar, weil viele Veranstalter von Gewinnspielen/Preisausschreiben gerade auf die Darstellung und Bekanntgabe der Gewinne nicht verzichten wollen, um ihr Gewinnspiel besonders attraktiv zu machen.

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