Urteil des EuGH zur Kündigungsfrist hat enorme Tragweite

Was wird aus dem deutschen Arbeitsrecht?

21.01.2010

Verfassungsrecht

Haase weist darauf hin, dass die Entscheidung des EuGH zunächst von erheblicher verfassungsrechtlicher Bedeutung ist.

Denn mit dieser Entscheidung wird die schon seit langem schwelende Diskussion neu angeheizt werden, in welchem Verhältnis die Kompetenzen des EuGH zum deutschen Bundesverfassungsgericht stehen. Kritiker des EuGH sind der Ansicht, dass alleine das Bundesverfassungsgericht Regelungen des nationalen deutschen Rechts verwerfen darf. Wie Haase meint, hat der EuGH nun den einzelnen nationalen Instanzgerichten den Weg eröffnet, in Rechtsstreitigkeiten Privater betreffend das Verbot der Diskriminierung wegen Alters, am Bundesverfassungsgericht vorbei selber gesetzliche Vorschriften unangewendet zu lassen, sofern diese Instanzgerichte von der Unvereinbarkeit mit EU-Recht ausgehen. Letztlich bedeutet dies die Zuweisung einer eigenen "Verwerfungskompetenz" an nationale Instanzgerichte und, wie Haase meint, eine "Aushebelung" des deutschen Verfassungsrechts mittels des EU-Rechts, zumindest des EU-Primärrechts.

Nach Ansicht von Haase dürfte somit die bisherige und nun erneut angeheizte Diskussion daher auch eine neue rechts- und verfassungspolitische Dimension auf nationaler und europäischer Ebene erhalten.

Man darf auch gespannt sein, ob einzelne nationale Instanzgerichte mit dieser neu gewonnenen Befugnis sachgerecht und kompetent umzugehen vermögen, was natürlich ein gerüttelt Maß an Kenntnis des EU-Rechts voraussetzt. Auch bleibt abzuwarten, ob einzelne nationale Instanzgerichte sich auch des hohen Maßes an Verantwortung gerecht zeigen werden, mit dieser ihnen eingeräumten eigenen "Verwerfungskompetenz" umzugehen, sehenden Auges dabei im Zweifel auch das Bundesverfassungsgericht außen vor zu lassen. Unterschiedliche Instanzgerichte können zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, sodass zudem - so Haase - durchaus auch eine Rechtszersplitterung von verfassungsrechtlicher Dimension eintreten könne.

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