Im Umfeld neuer Gesetze oder von Gesetzesänderungen entsteht bei den Betroffenen immer auch Unsicherheit über die korrekte Auslegung. Das am 3. Juli in Kraft getretene "Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen" - kurz "Verpackungsgesetz 2" ist da keine Ausnahme. Mit ihm soll das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz reformiert und erweitert werden. Unter anderem kommen neue Registrierungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie neuen Kontrollvorschriften für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienste hinzu. Ziel ist eine bessere Kontrolle darüber, ob die Umweltziele auch erreicht werden.
Die Tatsache, dass mit dem neuen Gesetz eine etappenweise Umsetzung der mehrere andere Gesetze betreffenden Regelungen zum 3.7.2021, zum 1.1.2022 und zum 1.7.2022 beschlossen wurde, macht die Umsetzung für die Betroffenen nicht einfacher. Es ist also mit Versäumnissen, Fehlinterpretationen und fehlerhaften Angaben aus Unwissenheit zu rechnen - und die werden vielfach nicht ungestraft bleiben. Darauf deutet die jüngst vom Händlerbund veröffentlichte Auswertung der ihm vorliegenden Abmahnungen an Online-Händler hin. Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz nehmen in dieser Auflistung mit 33,33 Prozent den unrühmlichen Spitzenpatz ein.
Neues Wettbewerbsrecht: Abmahnungen verlagern sich nur
Das im Dezember 2020 in Kraft getretene neue Wettbewerbsrecht sollte eigentlich auch dazu beitragen, der Versand von Abmahnungen als Geschäftsmodell unattraktiv wird und sich die Marktteilnehmer mit ihren Abmahnungen auf "echte" Wettbewerbsverstöße konzentrieren. Das neue Wettbewerbsrecht "bietet aber offenbar nach wie vor einen guten Nährboden dafür, dass der Online-Handel von Abmahnungen heimgesucht wird", so das Fazit des Händlerbundes nach einem halben Jahr. Seiner Analyse zufolge haben Abmahner noch genügend weiterhin kostenpflichtig abmahnbare Gründe gefunden - allen voran Verstöße gegen das Verpackungsgesetz.
Am aktivsten war dabei die Kanzlei Sandhage. "Rund zwei Drittel aller Abmahnungen (65,88 Prozent), die der Händlerbund im Mai erhalten und bearbeitet hat, stammen aus der bekannten (und gefürchteten) Kanzlei. Das meiste Potenzial hatte auch bei ihm das Verpackungsgesetz (29,41 Prozent), denn offenbar haben sich immer noch jede Menge Händler gar nicht registriert oder ihre Daten dort in dem zentralen und von jedermann einsehbaren Register nicht vollständig hinterlegt."
Verpackungsgesetz betrifft auch Systemhäuser
Doch nicht nur Versand- und Onlinehändler müssen sich intensiv mit dem Gesetz beschäftigen. Wie ein von ChannelPartner ausführlich beschriebener Fall zeigt, fallen auch viele Systemhäuser in die Kategorie der registrierungspflichtigen Unternehmen. Eine fehlende Registrierung kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Online-Händler müssen zwangsläufig Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwenden. Was dabei zu beachten ist und welche Regelungen gelten, erklärt Experte Manfred Bauer im Fachbeitrag für ChannelPartner.
Was Händler zum Verpackungsgesetz 2021 wissen müssen