Fazit
Maximal ein Watt im Aus-, maximal zwei im Stand-by-Zustand ab 2010 - das könnte für viele Hersteller zur Herausforderung werden. Für den Verbraucher dürfte sich die Verordnung durchaus positiv bemerkbar machen, da verbrauchsarme Geräte in aller Regel geringere Stromkosten zur Folge haben. In der Praktischen Umsetzung dürfte es angesichts der zahlreichen, teils sehr weiten Definitionen - wie üblich bei solchen Verordnungen - Schwierigkeiten geben. Für alle Hersteller und Importeure empfiehlt sich daher, frühzeitig abzuklären, ob ihre Geräte von der Verordnung erfasst werden und die Maßgaben erfüllen. Andernfalls könnte es 2010 böse Überraschungen geben. (oe)
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwalt, c/o IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de