Regelungsgehalt
Die Verordnung ist eine Ergänzung zur bekannten "EcoDesign"-Richtlinie 2005/32/EG (Informationen zu dieser Verordnung finden Sie hier), die den Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten setzt. Anforderungen an einzelne Produktgruppen, wie beispielsweise Netzteile, Elektromotoren, Fernsehgeräte und Lampen werden dabei gesondert geregelt. (Ersetzt wurde die "EcoDesign"-Richtlinie übrigens zwischenzeitlich durch die Richtlinie 2009/125/EG, die eine größere Zahl an Produktgruppen einschließt.)
Im Wesentlichen legt die Verordnung 1275/2008/EG neue Anforderungen für elektrische Haushalts- und Bürogeräte an die Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustände fest (vgl. Artikel 1 der Verordnung). Mit der Einführung der Ökodesign-Anforderungen in zwei Stufen sollte den Herstellern dabei ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Produkte gegeben werden: Die erste Stufe wirkt seit dem 6.Januar 2010, die zweite ab 6.Januar 2013.