Ökodesign-Anforderungen in zwei Stufen
Seit dem 6.1.2010 gilt:
a) Stromverbrauch im Aus-Zustand:
Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 1,00 W nicht überschreiten.
b) Stromverbrauch im Bereitschaftszustand:
Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten.
Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eineReaktivierungsfunktion in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 2,00 W nicht überschreiten.
c) Verfügbarkeit der Bereitschafts- oder Ruhefunktion
Das mit dem Netz verbundene Gerät muss in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem der geltende Verbrauchsgrenzwert nicht überschritten wird, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist.
Ab dem 6.1.2013 wird gelten:
a) Stromverbrauch im Aus-Zustand:
Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten.
b) Stromverbrauch im Bereitschaftszustand:
Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 0,50 W nicht überschreiten.
Der Stromverbrauch des Geräts in einem Zustand, in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten.