Bereitschafts- und Ruhefunktion
c) Verfügbarkeit der Bereitschafts- oder Ruhefunktion
Das mit dem Netz verbundene Gerät muss in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem der geltende Verbrauchsgrenzwert nicht überschritten wird, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist.
d) Verbrauchsminimierung
Das Gerät muss mit einer Funktion zur Minimierung des Verbrauchs ausgestattet sein, die das Gerät nach der kürzesten mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbaren Zeit automatisch in einen der folgenden Zustände versetzt, wenn es mit dem Netz verbunden ist, aber seine Hauptfunktion nicht bereitgestellt wird oder keine anderen energiebetriebenen Produkte auf seine Funktionen angewiesen sind:
- den Bereitschaftszustand,
- den Aus-Zustand,
- einen anderen Zustand, in dem der geltende Verbrauchsgrenzwert nicht überschritten wird. Die Verbrauchsminimierungsfunktion muss vor Auslieferung des Geräts aktiviert werden.
Weitere Informationen zu den Ökodesign-Anforderungen stellt auch das Umweltbundesamt zur Verfügung.