Die Übernahme des Reparatur- und Wartungsdienstleisters RTS hat bei Media-Saturn einen Dauerkonflikt zwischen den Eigentümern des Elektrohändlers neu angefacht. Media-Markt-Gründer und Minderheitseigener Erich Kellerhals lehne den RTS-Kauf gleich aus mehreren Gründen ab, teilte ein Sprecher von Kellerhals' Investmentfirma Convergenta mit.
Covergenta habe deshalb per einstweiliger Verfügung den Kauf stoppen wollen. Das Landgericht Ingolstadt habe den Antrag aber abgelehnt, bestätigte der Convergenta-Sprecher. "Wir warten jetzt erst einmal die Urteilsbegründung ab und entscheiden dann über weitere Schritte", fügte er hinzu. Kellerhals und der Handelskonzern Metro als Mehrheitseigener von Europas größter Elektronikkette liegen seit Jahren im Clinch.
"Kein profitables Geschäftsmodell"
Der Convergenta-Sprecher begründete die Vorbehalte gegen die RTS-Übernahme unter anderem damit, dass "wir kein nachhaltiges und profitables Geschäftsmodell darin sehen, wenn Media-Saturn Serviceleistungen in diesem Umfang selbst erbringt." Serviceleistungen würden durch spezialisierte eigenständige Dienstleister günstiger und besser erbracht, was verschiedene Beispiele in anderen Branchen belegten. Schließlich halte man auch den Kaufpreis für "vollkommen überzogen".
Zu den Meldungen, Kellerhals und Metro blockierten sich bei der Suche nach einem neuen Chef für die Media-Saturn-Holding, erklärte der Convergenta-Sprecher: "Es ist keineswegs das Profil der Managerin oder des Managers, über das wir uns nicht einigen können." Vielmehr versuche die Metro durch die Formulierung der Stellenbeschreibung der Holding die Unternehmensverfassung einer AG zu geben und unsere Rechte als GmbH-Gesellschafter auszuhebeln.
Die Vertragsunterzeichnung für den Kauf von RTS hatte das Unternehmen am vergangenen Donnerstag bekanntgegeben. Media-Saturn hatte den Kauf damit begründet, zur Unterscheidung vom Internethandel werde der Service von Media-Saturn immer wichtiger. Eine MSH-Sprecherin betonte am Sonntag, der Vertrag über die Übernahme von RTS sei rechtskräftig unterschrieben, stehe allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden. (dpa/tö)