Arbeitgeber bestohlen - keine Prozesskostenhilfe für Kündigungsschutzklage
Ein Mitarbeiter, der seinen Arbeitgeber bestohlen hat und dies auch zugibt, hat in den allermeisten Fällen kaum Aussicht auf Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage.
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung eines Betriebsrats
Bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsrats ist entscheidend, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Es kommt nicht darauf an, wann die Amtszeit des Betriebsrats endet.
Private Nutzung eines Diensthandys
Nutzt ein Arbeitnehmer sein Diensthandy wiederholt im großen Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.
Hauptfälle der fristlosen Arbeitgeberkündigungen sind: