"X" nicht DSA-konform

Nach EU-Untersuchung: Elon Musks X droht hohe Geldstrafe

16.07.2024

Weitere Transparenzdefizite

Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA seit einiger Zeit an deutlich strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschenden Zugriff auf bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X laut vorläufiger Ansicht der EU-Kommission gegen den DSA. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.

Konkret bemängelt die Kommission, dass Forschenden kein Zugriff auf öffentliche Daten gewährt wird. Vor der Übernahme durch Elon Musk habe Twitter sehr großzügig Daten bereitgestellt. Zudem geht die Kommission davon aus, dass Werbeanzeigen in betrügerischer Absicht geschaltet würden. So habe man etwa Betrugsversuche mit Werbung für Krypto-Währung festgestellt.

Blaue Häkchen und Transparenzdefizite. "X" muss sich der EU-Kommission gegenüber erklären.
Blaue Häkchen und Transparenzdefizite. "X" muss sich der EU-Kommission gegenüber erklären.
Foto: Cristian Storto - shutterstock.com

Hohe Strafe droht

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, kann die Behörde eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte gerichtlich vorgegangen werden.

Zum aktuellen Umsatz von X sind nur Schätzungen bekannt. Seit Musk den Vorgängerdienst Twitter im Oktober 2022 kaufte und von der Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Details zum Geschäft gelangen nur bruchstückhaft ans Licht. So schrieb der Finanzdienst Bloomberg jüngst, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse im Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.

X steht auch schon länger in der Kritik, nicht genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform zu machen. Der DSA verpflichtet Unternehmen auch dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Musk hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.

Weitere Untersuchungen

X wurde deswegen von der EU-Kommission bereits ein Fragenkatalog geschickt, nachdem es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel auf der Plattform gab. Da die Fragen offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet wurden, wurde ein Verfahren gegen X eröffnet.

Dieses läuft unabhängig von den heute vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter. Es habe etwa von nationalen Aufsichtsbehörden und Organisationen zahlreiche Hinweise gegeben, heißt es aus Brüssel. Die Untersuchung werde ohne unangemessene Verzögerung vorangetrieben. Ein konkreter Zeitplan dafür ist nicht bekannt.

Die Kommission hat zudem die Möglichkeit eingerichtet, das etwa Mitarbeitende von X online anonym Informationen zu den Vorwürfen einreichen können. (dpa/kk)

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