Pflichten des Käufers
In diesem Zusammenhang stellt das Landgericht klar, dass jeweils unterschiedliche Anforderungen an den Abnehmer von Disketten zu stellen sind. An fachmännische Käufer sind höhere Anforderungen zu richten als an Nichtfachleute. Ein Fachverlag für DV-Zeitschriften ist wie ein Fachmann zu behandeln. Von solchen Käufern können bei großen Lieferungen von Software oder Disketten stichprobenartige Kontrollen auf Virenverseuchung verlangt werden. Für das Gericht war bei der Beurteilung des Falles zusätzlich von Bedeutung, dass die üblichen Virenschutzprogramme den Computervirus erkannten. Auch die Leser hatten entsprechende Programme genutzt und die Zeitschrift auf die Verseuchung aufmerksam gemacht.
Bei noch unbekannten Viren wird man nicht ohne weiteres von einer dahingehenden Untersuchungspflicht des Käufers ausgehen können, sodass in solchen Fällen die Haftungsfrage anders zu beantworten ist.