Auf Urlaub freuen sich alle Arbeitnehmer. Aber was tun, wenn alle gleichzeitig frei nehmen wollen? Oder wenn das Unternehmen eine "Urlaubssperre" verhängt oder der Chef es sich anders überlegt? Für einen erholsamen Urlaub ist daher nicht nur die rechtzeitige Planung wichtig, sondern auch das Wissen, was einem als Arbeitnehmer zusteht - und welche Pflichten man rund um den Urlaub hat.
Wie viele Tage Urlaub darf ich nehmen?
Die Anzahl der Urlaubstage hat der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Das Arbeitsrecht gesteht Arbeitnehmern mindestens 24 Tage Urlaub zu. Es geht dabei allerdings von einer Sechs-Tage-Woche aus.
Da die meisten Arbeitnehmer fünf Tage oder auch weniger arbeiten, ist der Urlaubsanspruch anteilig geringer: Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage, der für die Urlaubsplanung zur Verfügung steht. Abweichungen nach oben sind durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag möglich. Jugendlichen und schwerbehinderten Menschen steht zudem laut Jugendarbeitsschutzgesetz ohnehin mehr Urlaub zur Verfügung (zwischen 25 und 30 Werktagen)
Habe ich Anspruch auf drei Wochen Urlaub am Stück?
Das Arbeitsrecht gesteht Arbeitnehmern ein Anrecht auf Urlaub an zwölf aufeinander folgenden Werktagen zu (auf Basis der Sechs-Tage-Woche). Voraussetzung dafür ist, dass ein Urlaubsanspruch von mindestens dieser Länge besteht. Umgesetzt auf die mittlerweile übliche Fünf-Tage-Woche bedeutet dies, dass Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf zehn Tage Urlaub am Stück haben - also einen zweiwöchigen Urlaub.
Ist Urlaub in der Probezeit möglich?
Auch Arbeitnehmer in der Probezeit dürfen Urlaub nehmen. Der volle Urlaubsanspruch entsteht allerdings erst nach sechs Monaten im Betrieb. Bereits zuvor gibt es jedoch einen Anspruch auf anteiligen Urlaub - also 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, der bereits gearbeitet wurde. Bei 24 Tagen Anspruch und einer Fünf-Tage-Woche sind das zum Beispiel zwei Tage pro Monat.
Ob man tatsächlich schon in der Probezeit Urlaub beantragen sollte, hängt von der jeweiligen Situation ab. Viele Chefs erwarten, dass neue Mitarbeiter sich in den ersten Monaten voll auf ihren neuen Job konzentrieren. Wenn bereits vor Antritt der Stelle klar ist, dass Urlaub benötigt wird, dann solte dies auch schon im Vorfeld besprochen werden.
Ich lasse mir vom Chef den Urlaub nicht verbieten
Der Arbeitgeber braucht zwar gute Gründe, um Arbeitnehmern einen Strich durch ihre Urlaubsplanung zu machen. Aber selbst wenn er dies ungerechtfertigt tut, dürfen Arbeitnehmer nicht einfach trotzdem in Urlaub fahren. Sie riskieren dann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Also: Immer vor der Buchung den Urlaubsantrag genehmigen lassen.
Darf der Chef genehmigten Urlaub zurücknehmen?
Ein bereits genehmigter Urlaub kann widerrufen werden, wenn sich Chef und Mitarbeiter gemeinsam darauf einigen. Auf eigene Faust darf der Chef den Urlaub nur in absoluten Ausnahmefällen zurücknehmen, zum Beispiel wenn unerwartet so viele Mitarbeiter ausfallen, dass die Produktion oder der termingerechte Jahresabschluss gefährdet sind.
Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub bereits angetreten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesem Fall für die anfallenden Kosten (Stornierung, Rückreise) aufkommen.
Darf mein Chef den Urlaubsantrag ablehnen?
Eine wichtige Rolle spielt bei dieser Frage die Situation im Betrieb. Gerade wenn es zu bestimmten Zeiten eine Art "Urlaubssperre" gibt (etwa wegen des Weihnachtsgeschäfts), reduzieren sich die Wahlmöglichkeiten. Dann kann der Chef nicht alle Urlaubswünsche der Beschäftigten erfüllen. Mit Verweis auf betriebliche Gründe darf der Arbeitgeber laut Arbeitsgesetz den Urlaubswunsch für einen bestimmten Zeitraum ablehnen.
Wer hat Anspruch auf Urlaub während der Schulferien?
Ob ein Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder hat oder nicht, spielt aus Sicht des Gesetzgebers in Bezug auf Urlaubsregelungen keine Rolle. Dennoch dürfen Arbeitgeber, sofern es die betriebliche Situation zulässt, die Urlaubswünsche von Eltern in den Schulferien bevorzugen. Einen Anspruch darauf haben berufstätige Eltern allerdings nicht. Im Bundesiurlaubgesetz wird dies folgendermaßen formuliert: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Zu den "sozialen Gesichtspunkten" können neben Alter und Anzahl der schulpflichtigen Kinder auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Gesundheitszustand, Urlaub anderer Familienangehöriger oder die Urlaubsregelung in den vergangenen Jahren zählen.
Habe ich Heiligabend und Silvester frei?
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Wer an diesen Tagen frei haben möchte, muss einen beziehungsweise zwei Urlaubstage beantragen.
In vielen Unternehmen wird an diesen Tagen nur bis Mittag gearbeitet. Daraus kann sich eine Art Gewohnheitsrecht ableiten. Nach drei Jahren hintereinander und ohne Vorbehalt des Arbeitgebers, ergibt sich eine "betriebliche Übung". Arbeitnehmeren haben dann hat möglicherweise auch in den folgenden Jahren Anspruch darauf, nur einen halben Tag zu arbeiten. Es entsteht dann aufgrund einer stillschweigenden Annahme eine Art Vertrag.
Wie viele Urlaubstage darf ich für das nächste Jahr aufheben?
Verfällt der Resturlaub? Nicht unbedingt. Verbliebene Urlaubstage dürfen Arbeitnehmer mit ins neue Jahr nehmen, wenn persönliche oder betriebliche Gründe dafür vorliegen, dass sie den vollen Jahresurlaub im vergangenen Jahr nicht nutzen konnten.
In jedem Fall ist der Arbeitgeber schriftlich zu informieren, dass die restlichen Urlaubstage erst im kommenden Jahr genommen werden sollen möchten. Automatisch verjähren dürfen Urlaubsansprüche nicht. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer rchtzeitig darauf hinweisen.
Wenn Resturlaub bis Ende März des darauffolgenden Jahres mitgenommen werden darf, verfällt der Anspruch auch nicht, wenn Mitarbeiter die ersten drei Monate im neuen Jahr krank sind. Sie dürfen den Resturlaub dann auch später nehmen. Er sollte dies allerdings bald tun.
Eine weitere Ausnahmeregelung beim Urlaub gilt für Mitarbeiter, die zum 31. Dezember noch keine sechs Monate im Unternehmen sind und den Urlaub aufgrund der Probezeit nicht nehmen konnten. Dann dürfen diese Arbeitnehmer die restlichen Urlaubstage bis zum Ende des folgenden Jahres aufbrauchen.
Kann ich mir Urlaubstage ausbezahlen lassen?
Grunbsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen, nur in einem Fall: Wenn es wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, den Resturlaub zu nehmen.
Es gibt aber eine Ausnahme: Um Urlaubstage verkaufen zu können, müssen Mitarbeiter schriftlich auf die gewünschte Anzahl von vertraglich zugesicherten Urlaubstagen verzichten. Im Gegenzug erhalten sie dann eine Erhöhung der jährlichen Vergütung. Andersherum können zusätzliche Urlaubstage gegen eine Reduzierung der jährlichen Vergütung auch "gekauft" werden. Auch dafür ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum geltenden Arbeitsvertrag erforderlich. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Kauf und Verkauf von Urlaubstagen gibt es jedoch nicht.
Zudem darf der Verkauf von Urlaubstagen nicht dazu führen, dass der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten wird. Deshalb empfehlen Arbeitsrechtler, in jedem Arbeitsvertrag eine klare Trennung zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch und vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub zu vereinbaren.
Darf mich mein Chef aus dem Urlaub zurückholen?
Das darf er in Notfällen durchaus, wenn zum Beispiel ansonsten die Existenz der Firma gefährdet wäre. In der Praxis dürfte dies jedoch nur sehr selten vorkommen. Für die entstehenden Kosten muss die Firma dann aber aufkommen.
Im Interesse eines guten Arbeitsverhältnisses gilt es auch abzuwägen, ob der Urlaub zuhause auf der Terrasse verbracht wird, oder auf einer Kreuzfahrt in der Südsee. Wenn es dem Chef wirklich wichtig ist, den Mitarbeiter vor Ort zu haben, sollte er sich auch überlegen, wie er dessen Unannehmlichkeiten entschädigt.
Ganz abgesehen davon muss vorher vereinbart sein, dass Mitarbeiter im Urlaub überhaupt erreichbar sind. Denn grundsätzlich sind Beschäftigte in Deutschland nur verpflichtet, im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar zu sein. Diensthandy oder Laptop dürfen also im Urlaub ausgeschaltet bleiben.
Ich bin im Urlaub krank geworden
Im Urlaub benötigen Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest, wenn sie keine Urlaubstage verlieren wollen. Also direkt den Arbeitgeber informieren, zum Arzt gehen und ein Attest einreichen.
Dieser Artikel basiert auf einem Ratgeber des Personaldienstleistungsunternehmens Robert Half.