Empfehlenswert erscheint es bei der Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine gemeinnützige Treuhandstiftung, die Stimmrechte auf wenige im Privatbesitz des Unternehmers verbleibende Anteile zu konzentrieren oder sogar auf eine separate Institution zu übertragen.
Auf diese Weise übt der clevere Unternehmer weiterhin sein volles Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung der GmbH aus und genießt gleichzeitig die Vorzüge der steuerbegünstigten Vermögensverwaltung der Stiftung: Die der Stiftung zufließenden Gewinnausschüttungen der GmbH sind innerhalb der Stiftung steuerfrei.
Ein Verkauf der GmbH-Anteile über die Treuhandstiftung ist jederzeit möglich; der Veräußerungserlös ist innerhalb der gemeinnützigen Stiftung steuerbegünstigt.
Nachfolgeproblem elegant lösen!
Für unzählige mittelständische Unternehmen stellt die beschriebene Konstruktion eine Möglichkeit dar, das Nachfolgeproblem elegant zu lösen. Es bietet sich an, dass der Firmeninhaber selbst einen geeigneten Fremdgeschäftsführer die laufenden Geschäfte ab einem bestimmten Zeitpunkt überträgt. Danach kann sich der mittelständische Unternehmer beruhigt aus der aktiven Geschäftstätigkeit seiner GmbH zurückziehen, ohne befürchten zu müssen, dass sein Lebenswerk von gierigen Käufern (Heuschrecken) zerschlagen oder anderweitig missbraucht wird. Er hat aufgrund seiner Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung weiterhin einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmensgeschehen. Über spezielle Verfügungen kann der Unternehmer zu Lebezeiten festlegen, wie im Ablebensfall die GmbH weitergeführt werden soll.
(Weitere Info: Frank M. Strobelt Gesellschaft für Stiftungsförderung (GfS), Tel.030 28598782; www.stifter.org)