Gesellschafter von GmbH`s können ihre Unternehmensanteile - in unserem Beispiel Beteiligungen einer GmbH - in die eigene gemeinnützige Treuhand-Stiftung überführen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Beteiligungen steuerlich gesehen, dem Privatvermögen des Firmeninhabers zugeordnet sind: Denn bei so genannten Betriebsaufspaltungen oder Konzernstrukturen werden die Unternehmensanteile steuerlich betrachtet dem Betriebsvermögen zugerechnet.
Der Wert, der in die gemeinnützige Stiftung eingebrachten GmbH-Anteile stellt bis zu gewissen Höchstgrenzen (siehe Tabelle; Steuern und gemeinnützige Stiftung). Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung des Stifters dar: So genießt der Unternehmer je nach Bewertung der Unternehmensbeteiligungen und Einkommenssituation beträchtliche Steuerrückflüsse.
Selbstverständlich können neben GmbH-Anteilen auch andere bewertbare Vermögensgegenstände, wie z.B.Patente, Antiquitäten, Kunst, Immobilien aus dem Privatvermögen steuerwirksam in die Stiftung ausgegliedert werden. Die dadurch gewonnene zusätzliche Liquidität kann vielfältig genutzt werden.
Für viele Unternehmer stellen diese Steuererstattungen eine Art Rettungsanker dar, der bilanzielle Schieflagen bezüglich der Pensionszusage ausgleichen kann, so die Experten. Was ist damit gemeint? Viele Unternehmer stellen derzeit bei der Überprüfung Ihrer Pensionszusagen mit Erschrecken fest, dass das Rückdeckungskapital Ihrer Pensionszusage bei weitem nicht ausreicht eines Tages die Betriebsrenten finanzieren zu können.
Der Grund hierfür ist in sehr vielen Fällen darin zu sehen, das zahlreiche deutsche Kapitallebensversicherungen, die als Rückdeckung für die Pensionszusage dienen, zu wenig Rendite in der Vergangenheit erwirtschaftet haben. Der Sündenbock ist der mittelständische Unternehmer, der von den zuständigen Versicherungsgesellschaften außer leeren Worthülsen keine finanziellen Hilfen zu erwarten hat.
Bei Betriebsprüfungen der zuständigen Finanzbehörden kann das fehlende Rückdeckungskapital dazu führen, dass die gebildeten Pensionsrückstellungen ganz oder teilweise Gewinn erhöhend aufgelöst werden müssen. Für viele Firmeninhaber würde dies im Ernstfall häufig den Gang zum Konkursrichter bedeuten, gibt Andreas M. Bosl vom MBD zu verstehen.
In diesem Zusammenhang ist die aufgrund der Stiftungserrichtung beim Unternehmer privat gewonnene Liquidität eine willkommene Gelegenheit im Rahmen einer Kapitaleinlage fehlendes Pensionskapital für die GmbH zu erbringen.