Die neue Abgeltungssteuer auf Zinserträge tut dann noch ein Übriges. Sie war ursprünglich ebenfalls für 2007 geplant, wurde aber, aufgrund der Unternehmenssteuerreform verschoben. Nun wird sie, nach letzten Meldungen 2008 in Kraft treten. Die Abgeltungssteuer soll zu Beginn bei 30 Prozent liegen und in den Folgejahren auf 25 Prozent abgesenkt werden. Diese Steuer auf Zinserträge soll dann direkt an der Quelle, also bei den Banken, erhoben werden. Der heute schon "Gläserne Bürger" wird endgültig Wirklichkeit und alle Schlupflöcher zwecks Steuerunehrlichkeit sollen damit geschlossen werden.
Aus diesem Gründen sind intelligente Lösungen gefragt, die vor allem dem mittelständischen Unternehmer für das eigene Unternehmen aber auch für den Privatbereich, entscheidende gesetzlich fundierte Gestaltungsspielräume erlaubt.
Dies führt automatisch zu einem in der Öffentlichkeit wenig bekannten Mittel - die gemeinnützige Stiftung, die zudem besonders von der Bundsregierung mit erheblichen Steuervergünstigungen gefördert wird.
Diese legale Möglichkeit, sinnvolles Handeln für den gemeinnützigen Zweck zu verbinden mit vorteilhaften gesetzlichen Steuerprivilegien, nutzten bisher vor allem Großkonzerne, aber mittlerweile auch sehr gut verdienende Sportler und Prominente in Deutschland, die von TOP-Berater im Steuer- und Stiftungsrecht betreut werden.
Der eigene Steuerberater ist oftmals auf diesen Spezialgebiet nicht ausgebildet und verweist deshalb - auch aus Haftungsgründen - erstmal zum Nichtstun.
Ein eklatanter Fehler, da vor allem Mittelständler von der Einrichtung einer gemeinnützigen Stiftung enorm profitieren könnten.
Gerade für geschäftsführende Gesellschafter mittelständischer Unternehmen (GmbH) aber auch für Inhaber von Personengesellschaften ist die gemeinnützige Treuhandstiftung unter anderem als optimale Problemlösung zu sehen.