Nach fast vier Jahren zäher Verhandlungen haben sich im Dezember 2015 der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf eine EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geeinigt. Die neue Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2018 in Kraft treten und dann die aktuelle EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen. Die gerade erschienene Broschüre der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) will dazu beitragen, einen ersten Überblick über die neue Verordnung zu geben.
Zur EU-DSGVO sagt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff: "Die Datenschutzgrundverordnung schreibt die bewährten Prinzipien eines grundrechtsorientierten Datenschutzrechts fort und behält die Struktur des geltenden Datenschutzrechts bei. Sie enthält aber auch eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen. Besonders bedeutsam ist das so genannte Marktortprinzip, dass alle auch außereuropäischen Unternehmen dann zur Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts verpflichtet, wenn sie auf dem europäischen Markt ihre Dienstleistungen anbieten."
Die Broschüre kann über die Seite der BfDI heruntergeladen werden: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html?nn=5217204 (haf)