Betriebliche Altersversorgung oder Gehaltserhöhung - Lohnnebenkosten senken

09.10.2006

Möglichkeit für hohe Zuwendungen zur Steuerersparnis nutzen.

Die fehlende Begrenzung in der Beitragshöhe bei der Unterstützungskasse ist besonders attraktiv für Mitarbeiter, die kurz vor dem Rentenbeginn stehen und ihre Altersversorgung - zum Beispiel durch drei hohe Jahresprämien - noch aufstocken wollen. Die Steuer- und Sozialabgabenersparnis ist in diesem Fall entsprechend hoch. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen und für Gesellschafter-Geschäftsführer, die auf diesem Weg für eine auskömmliche Versorgung im Ruhestand sorgen können. Sogar Abfindungszahlungen können bei Rentenbeginn steuerbegünstigt in die Unterstützungskasse in Form einer Einmalprämie investiert werden.

Das Unternehmen profitiert ebenfalls von einem Versorgungswerk mit einer Unterstützungskasse: Die Bildung von bilanziellen Rückstellungen - wie bei Pensionszusagen - ist nicht erforderlich, der Wert der Rückdeckungsversicherung muss nicht in der Bilanz aktiviert werden und die Zuwendungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben absetzbar. Letztlich reduziert ein Unterstützungskassenmodell den steuerpflichtigen Gewinn. Zudem wird das Haftungsrisiko für das Unternehmen minimiert: Die Unterstützungskasse ist dazu verpflichtet, die Zusage gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfüllen.

Autor: Siegfried Hischke leitet seit September 2004 die Abteilung "Vertriebsmanagement bAV" der Gerling Lebensversicherungs-AG in Köln. Er verantwortet die Vermarktung und die Vertriebsunterstützung der betrieblichen Altersversorgung der Lebengruppe des Gerling Konzerns in Deutschland und Österreich über alle Vertriebskanäle. Zuvor war er in leitender Tätigkeit zuständig für die bAV in einer großen Versicherungsgruppe Deutschlands und davor in verschiedenen Positionen im Innen- und Außendienst führender Versicherungsgesellschaften tätig. (mf)

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