Betriebliche Altersversorgung oder Gehaltserhöhung - Lohnnebenkosten senken

09.10.2006

Erste Wahl sollte die Unterstützungskasse auch dann sein, wenn beispielsweise Führungskräfte oder Gesellschafter-Geschäftsführer eine zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Versorgung erhalten sollen. Der Arbeitgeber ist so nicht an die für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds geltenden steuerlichen Höchstgrenzen gebunden, sondern kann für diese Mitarbeiter eine zusätzliche Versorgung "on top" einrichten. Der Vorteil für das Unternehmen: Die Beiträge, die der Arbeitgeber abführt - ob statt Gehaltserhöhung oder als von ihm finanzierte Versorgung "on top" - unterliegen wiederum nicht der Sozialversicherungspflicht.

Unterstützungskasse - auch für die arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung von Vorteil

Geht man davon aus, dass Mitarbeiter und Führungskräfte bereits die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ausschöpfen, stellt sich besonders für die gut verdienenden Angestellten in einem Unternehmen die Frage, wie sie mit eigenen Mitteln ihren hohen Bedarf im Ruhestand abdecken können. Durch die Rentenkürzungen, die der Gesetzgeber im Zuge des Altersvermögensgesetzes vor vier Jahren beschlossen hat und die er durch das Nachhaltigkeitsgesetz weiter verschärft hat, sind besonders die gut verdienenden Arbeitnehmer betroffen. Wer mit seinem Bruttogehalt nahe an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nur noch einen Bruchteil seines letzten Nettogehalts aus der gesetzlichen Rente beziehen. Wenn gut verdienende Arbeitnehmer in ihrer aktiven Berufsphase Teile ihres Gehalts nur bis zur Höchstgrenze von 2.520 Euro für 2006 (gegebenenfalls zuzüglich 1.800 Euro) in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen, werden sie im Alter keine ausreichende Versorgung haben.

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