Betriebliche Altersversorgung oder Gehaltserhöhung - Lohnnebenkosten senken

09.10.2006

"bAV statt Gehalt" - Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus.
- Steuerfreiheit: Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV können an den Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Höchstgrenzen in der Anwartschaftsphase steuerfrei gezahlt werden.
- Niedriger Steuersatz und mittelfristig hohe Freibeträge für Rentner.
- Verlagerung der Steuerlast in die Zukunft (Steuerstundungseffekt).
- Geringere Steuerlast bei Rentenbeginn.

"bAV statt Gehalt" - Welcher Durchführungsweg ist der Richtige?

Welcher Durchführungsweg für ein Unternehmen, das eine Versorgung "bAV statt Gehalt" einführen möchte, der Richtige ist, hängt von mehreren Komponenten ab. Entscheidend sind vor allem die Höhe der beabsichtigten Versorgung, die Anzahl der Mitarbeiter und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Vorteilhaft ist zum Beispiel die rückgedeckte Unterstützungskasse, die als GmbH, Stiftung oder Verein rechtlich selbständig ist.

Anders als bei einer Gehaltserhöhung, von der durch Steuern und Sozialabgaben netto wenig übrig bleibt, fließt der Betrag komplett in die Altersversorgung. Wählt das Unternehmen für die arbeitgeberfinanzierte bAV die Unterstützungskasse, bleiben die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds frei für die Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG, auf die die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch haben. Zudem ist die Zuwendungshöhe bei der Unterstützungskasse nicht begrenzt. Für die versicherungsförmigen Durchführungswege gilt für 2006 eine Begrenzung auf jährlich 2.520 Euro (gegebenenfalls zuzüglich weiterer 1.800 Euro).

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