Betriebliche Altersversorgung oder Gehaltserhöhung - Lohnnebenkosten senken

09.10.2006
Unternehmen sollten die neue Gesetzeslage durch entsprechende Versorgungsmodelle nutzen, um langfristig Lohnnebenkosten zu sparen.

Zum 1.1.2009 endet nach derzeitiger Gesetzeslage die Sozialabgabenbefreiung für die steuerfreie Entgeltumwandlung. Zuwendungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn leistet, bleiben jedoch auch nach 2008 sozialversicherungsfrei.

Unternehmen sollten diese Regelung durch entsprechende Versorgungsmodelle nutzen, um langfristig Lohnnebenkosten zu sparen.

Die Befreiung von den Sozialabgaben nach 2008 gilt generell nur für betriebliche Versorgungswerke, die durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werden. Aber auch für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern lediglich eine Entgeltumwandlung anbieten, gibt es eine Möglichkeit, die Sozialabgabenfreiheit zu erhalten: Werden die Beiträge anstelle zukünftiger Gehaltszahlungen aufgebracht, müssen sie nicht einmal zusätzlich zum Gehalt finanziert werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber anstatt einer anstehenden Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersversorgung gewährt.

Hinter dieser Vorgehensweise, die sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer in der Steuerlast und in der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge positiv auswirkt, steht eine sogenannte Umwidmung von Gehaltsbestandteilen. Bei einer kollektiven Umwidmung für alle Mitarbeiter eines Unternehmens werden dann tariflich nicht gebundene Anpassungen der Gehaltssumme, auf die noch kein Rechtsanspruch besteht, vom Arbeitgeber kollektiv als bAV-Zuwendung geleistet. Auch freie Sozialleistungen wie Essensgeldzuschüsse oder Jubiläumszuwendungen können auf diese Weise der bAV zufließen. Dabei gilt jedoch immer der Gleichbehandlungsgrundsatz.

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