Gesetz stärkt Händlern den Rücken

Zweifelhafte Zeitwertgutschrift bei Rückabwicklung

16.12.2009
Zeitwertgutschrift heißt das Zauberwort, mit dem viele Distributoren versuchen, die Kosten für die Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf den Fachhandel abzuschieben. Das Gesetz stärkt Händlern den Rücken.
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Wer steht eigentlich dafür gerade, wenn ein Kunde innerhalb der Garantie den Kaufpreis eines defekten Produktes zurückerstattet haben will? Diese Frage tauchte im geschlossenen Händlerforum CHIC auf channelpartner.de auf, wo Händler ihre negativen Erfahrungen zur RMA-Abwicklung mit der Distribution beschrieben. So berichtete eines der Forumsmitglieder: "Wir haben 2 GeForce 8800Ultra eingeschickt. Beide Karten wurden knapp zur selben Zeit gekauft und haben Garantie/Gewährleistung. Es handelt sich bekanntermaßen um eine recht teure High-End-Karte, zurzeit vergleichbar mit einer GTX 295. Vom Distributor kam eine Zeitwertgutschrift, erstellt über rund 160 Euro. Für die an Amazon zurückgesandte Karte erhielten wir die volle Gutschrift des Kaufpreises in Höhe von 559,90 Euro plus 6,90 Euro Rückporto.

Was mir nicht in den Kopf will: Wir als Händler müssen dem Kunden Ersatz leisten und werden zugunsten der RMA-Abteilung des Distis benachteiligt. Rein rechtlich muss ich als Händler dem Kunden Ersatz liefern oder den vollen Kaufpreis zurückzahlen. Hier handelt es sich ja um einen Rückabwicklung des Kaufvertrages. Eine sogenannte Zeitwertgutschrift muss ein Endkunde ja nicht akzeptieren. Die Distis machen es sich da ja leider recht leicht. Wir lassen uns mit fadenscheinigen Zeitwertgutschriften abspeisen und müssen dann für die Folgekosten geradestehen. Vor allem: wer definiert den sogenannten Zeitwert eines Produktes? Das scheint sich ja jeder so hinzubasteln, wie er mag. Und wir als kleine Händler sind dieser Willkür einfach ausgeliefert."

ChannelPartner wandte sich mit dieser Frage an Rechtsanwalt Johannes Richard*. Das Gesetz stärkt dem Einzelhandel auch durch bereits rechtskräftige Urteile den Rücken, wie aus den Ausführungen des Anwalts auf den kommenden Seite ersichtlich wird.

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