Interessante Tipps, die sich aus aktuellen Urteilen ergeben
Ausgaben der Jubiläumsfeier steuerlich absetzen:
Die anfallenden Ausgaben für ein Jubiläum der Betriebszugehörigkeit, zu dem Kollegen eingeladen sind, gelten als Werbungskosten. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs klappt es mit dem Werbungskostenabzug reibungslos, wenn folgende Voraussetzungen stimmen: Private Gäste sind tabu, die Feier sollte während der Arbeitszeit und in Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfinden, und die Ausgaben sollten überschaubar bleiben.
Straßenanliegerbeiträge - auf ins Gefecht:
Eigenheim-Besitzer werden zunehmend von der Gemeinde dazu verdonnert, sich an den Ausgaben für den Ausbau einer Straße finanziell zu beteiligen. Die reinen Arbeitskosten können mit einer Steueranrechnung von 20% für Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr beantragt werden. Grünes Licht für die Steueranrechnung gab es bereits von einem Finanzgericht. Lehnt das Finanzamt die Steueranrechnung dennoch ab, sollte sich der Betroffene mit einem Einspruch wehren und abwarten. Das Bundesfinanzministerium plant derzeit nämlich die Veröffentlichung eines überarbeiteten Infoschreibens.
Diabetes-Erkrankung kann Behinderung bewirken:
Ist der Steuerzahler an Diabetes erkrankt, kann er bei der Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt die Überprüfung einer Behinderung beantragen. Im Urteilsfall vor dem Sozialgericht Karlsruhe stellten die Richter wegen Diabetes eine Behinderung von 40 Prozent fest, was einen steuersparenden Behinderten-Pauschbetrag von 430 Euro bedeutet.
Meisterbonus für Steuer tabu:
Wenn ein Handwerker seine Ausbildung zum Meister bestanden hat und dafür einen staatlichen Meisterbonus von 1.000 Euro bekommt, ist dieser Meisterbonus für die Besteuerung tabu. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellte klar: Der Meisterbonus ist weder als Einnahme zu versteuern, noch mindert er den Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den geltend gemachten Fortbildungskosten.
Steuerexperte Stefan Heine betont: "Der Steuerzahler hat für das Einkommensjahr 2016 viele Möglichkeiten und Ansätze aus den neuen Regelungen, um seine Steuerlast zu minimieren und eine satte Rückzahlung zu bekommen." Und mit der smarten Unterstützung von Online-Anwendungen ist der Frust beim Zusammenstellen und Ausfüllen vorbei. Die Digitalisierung macht's möglich!