Tipps, die sich rechnen

Warum sich die Steuererklärung 2016 lohnt



Diplomvolkswirtin Barbara Specht ist Produktmanagerin bei der Haufe Lexware GmbH & Co. KG in Freiburg

Wichtige Steueränderungen für 2016

Folgende Änderungen des Gesetzgebers sind bei der Berechnung einer Ersparnis zu beachten. Der Grundfreibetrag des Einkommens wurde zum 01.01.2016 von 8.472 auf 8.652 Euro angehoben. Dabei ist es unerheblich, ob die Einkünfte aus nichtselbstständiger, selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit kommen. Als Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,48 Prozent angehoben, was zur zusätzlichen Steuerentlastung führt.

Der Steuerzahler kann seit dem 1.10.2015 im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 erstmals beantragen, dass der beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Freibetrag für zwei Jahre gelten soll, also für die Kalenderjahre 2016 und 2017. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steigt 2016 auf 22.767 Euro bei Ledigen und 45.534 Euro bei Verheirateten. Von diesem Höchstbetrag sind 2016 aber max. 82 Prozent steuerlich wirksam. Dieser Prozentsatz steigt jährlich. Damit wirken sich 2016 also 18.669 Euro bzw. 37.338 Euro steuermindernd aus. Als Altersvorsorgeaufwendungen sind Beitragszahlungen zu verstehen, die in die gesetzliche Rentenversicherung, eine Rürup-Rente, in berufsständische Versorgungseinrichtungen, in die landwirtschaftliche Alterskasse sowie seit 2014 in bestimmte Berufsunfähigkeitsversicherungen eingezahlt werden.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge - Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds - sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 72.600 Euro auf 74.400 Euro, damit erhöht sich der geförderte Betrag von bisher 2.904 Euro auf 2.976 Euro jährlich. Die Regelung gilt in West und Ost.

Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind wird 2016 auf 190 Euro angehoben, für das dritte Kind auf 196 Euro und ab dem vierten Kind auf 221 Euro. Der Kinderfreibetrag, mit dem Besserverdienende günstiger fahren, steigt von 4.512 Euro auf 4.608 Euro pro Jahr. Der Freibetrag für Erziehung, Bildung und Ausbildung bleibt mit 2.640 Euro unverändert.

Der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen steigt von 8.354 Euro auf 8.652 Euro. Hier sind außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar.

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