Dabei kommt den vertraglichen Vereinbarungen immense Bedeutung zu.
Meine Empfehlungen hierzu lauten: Sammeln Sie möglichst folgende Informationen und Unterlagen:
- Verträge
- Referenzen
- Arbeitsunterlagen (Dokumentation)
- Geschäftsunterlagen des Auftraggebers/Vermittlers
- Handelsregisterauszug
- Wirtschaftsauskünfte
- Inserate des Auftraggebers/Vermittlers
- Adressen von anderen Freiberuflern
4. Scheinselbständigkeit/Rentenversicherungspflicht
4.1 Kleine Geschichte der Scheinselbständigkeit
Vor dem 01.01.1999 galt:
- Keine konkreten gesetzlichen Kriterien
- Volle Beweislast bei der BfA
Vom 01.01.1999 bis 31.12.2002 galt:
- 5 gesetzliche Kriterien
- Umgekehrte Beweislast zu Gunsten der BfA
Ab dem 01.01.2003 gilt:
- Gesetzeslage wie vor dem 01.01.1999
Ab 01.10.2005 heißt die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) nunmehr DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund).