Vertragsgestaltung für IT-Freiberufler

29.03.2007
Von Dr Benno

Daher meine Empfehlung:

1. Legen Sie Einspruch gegen Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamts ein.
Frist: Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.

2. Beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung.

3. Ziehen Sie für die Begründung des Einspruchs einen in der Sache versierten Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.

3. Umsatzsteuer

Probleme mit der Umsatzsteuer kann es geben, wenn der Auftraggeber des Freiberuflers seinen Sitz im Ausland hat und daher keine Umsatzsteuer berechnet haben möchte und der Endkunde seinen Sitz im Inland hat.

Insbesondere im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt dann nachträglich eventuell die Umsatzsteuer vom Freiberufler verlangen.

Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, wird in den §§ 3a und 3 b UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt. Danach wird eine Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Ist der Empfänger ein Unternehmer, so wird die Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Dies bedeutet, dass es darauf ankommt, für wen der Freiberufler seine Leistung erbringt: für seinen ausländischen Vertragspartner (dann umsatzsteuerfrei) oder für den inländischen Endkunden (dann umsatzsteuerpflichtig).

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