"Steuerbegünstigte" Zuwendungen für Ihre Mitarbeiter

30.08.2007

9. Steuerfreie Überlassung von Telekommunikationsgeräten
Neben der Überlassung des betrieblichen PC's ist auch die Überlassung betrieblicher Telekommunikationsgeräten an den Arbeitnehmer steuerfrei. Lohnsteuerfrei ist auch die Überlassung von Telefon, Handys, Faxgeräte. Der Arbeitnehmer kann dabei nicht nur die Privatnutzung des Telefons im Betrieb steuerfrei erreichen, sondern auch außerhalb des Unternehmens privat das Telekommunikationsgerät benutzen, sofern der Arbeitgeber dies gestattet. Wird in der Wohnung des Arbeitnehmers ein betrieblicher Telefonanschluss eingerichtet, so erstreckt sich die Steuerfreiheit sowohl auf den Vorteil der Gerätenutzung als auch auf die damit verbundenen Grundgebühren und Verbindungsentgelte. Für den Arbeitnehmer ist es dagegen nachteilig, wenn er sein privates Telefon für betriebliche Telefonate verwendet.

Denn dann können vom Arbeitgeber ohne Einzelnachweis maximal bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 20 Euro im Monat steuerfrei ersetzt werden.

Vorstehende Ausführungen zeigen einige Möglichkeiten auf, aus denen sich zusätzliche steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen an Arbeitnehmer ergeben. Dies dient zum einen dem Betrieb, zum anderen dem Arbeitnehmer. Durch die Überprüfung der einzelnen vertraglichen Dienst- und Arbeitsverhältnisse kann auf diese Weise gewiss auf Arbeitgeberseite Einsparungen erzielt werden, auf der Arbeitnehmerseite eine verbesserte Vergütung erreicht werden.

Der Autor: Dr. Karsten Kensbock ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. Kontakt und weitere Informationen: Dr. Karsten Kensbock, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalts-, Fachanwalts- und Notarkanzlei KMB. Kronenbitter, Magnussen & Kensbock, Kanalstraße 57, 73728 Esslingen am Neckar. Postfach 101036, 73710 Esslingen am Neckar. Tel: (0711) 25 35 769 0, Fax: (0711) 35 77 43. Mail: Kensbock@kanzlei-kmb.de, www.kanzlei-kmb.de. (mf)

Zur Startseite