Unterlassen Sie das

So setzen Sie Ansprüche aus dem UWG durch

29.09.2010

Fazit

Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ist im UWG dreistufig ausgestaltet. Zunächst soll der Anspruchsinhaber den Rechtsverletzer abmahnen, so dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Erst danach sollen gerichtliche Schritte in Form des Antrags auf eine einstweilige Verfügung oder in Gestalt einer Klage eingeleitet werden. Anspruchsinhaber, die sich an diese Reihenfolge halten, müssen keine nachteiligen Kostenfolgen befürchten. (oe)

Der Autor Daniel Huber ist juristischer Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München.

Kontakt:

Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: d.huber@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de

Zur Startseite