Folge ist, dass wohl so gut wie sämtliche Gewährleistungsverkürzungen der letzten Jahre unwirksam sind und an ihre Stelle die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren tritt. Die wirtschaftlichen Folgen dieser BGH-Entscheidung sind weitreichend, neben der Tatsache, dass wohl die allermeisten Händler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten müssen. Dies gilt wohlgemerkt nicht nur für den Online-Handel oder den Verkauf bei eBay, sondern für alle Wirtschaftsbereiche in Deutschland, in denen gerade gebrauchte Güter verkauft werden. Gerade gewerbliche Autohändler dürften diese Rechtsprechung, wenn sie denn erst einmal bekannt ist, deutlich zu spüren bekommen.
Wir empfehlen daher dringend, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie beispielsweise Formularverträge zum Verkauf gebrauchter Ware zu überarbeiten.
Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22. Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)