Schlechte Nachrichten für Händler: Gewährleistungsausschluss ist unwirksam

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Folge ist, dass wohl so gut wie sämtliche Gewährleistungsverkürzungen der letzten Jahre unwirksam sind und an ihre Stelle die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren tritt. Die wirtschaftlichen Folgen dieser BGH-Entscheidung sind weitreichend, neben der Tatsache, dass wohl die allermeisten Händler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten müssen. Dies gilt wohlgemerkt nicht nur für den Online-Handel oder den Verkauf bei eBay, sondern für alle Wirtschaftsbereiche in Deutschland, in denen gerade gebrauchte Güter verkauft werden. Gerade gewerbliche Autohändler dürften diese Rechtsprechung, wenn sie denn erst einmal bekannt ist, deutlich zu spüren bekommen.

Wir empfehlen daher dringend, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie beispielsweise Formularverträge zum Verkauf gebrauchter Ware zu überarbeiten.

Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22. Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)

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