Überblick zu den anwendbaren Rechtsregeln
Öffentliche Stellen
Sofern öffentliche Stellen Beobachtungen und Aufnahmen durchführen, kann eine Vielzahl von Rechtsregeln ins Spiel kommen:
Sofern die Polizei Kameras anbringt, um Straftaten vorzubeugen ("präventives Handeln"), etwa an öffentlichen Plätzen, ist auf die Rechtsgrundlagen in den Polizeigesetzen zurückzugreifen, und zwar bei der Polizei eines Landes auf das jeweilige Landespolizeigesetz, bei der Bundespolizei auf das Bundespolizeigesetz.
Bringt die Polizei eine Kamera an, um eine Straftat aufzuklären ("repressive Tätigkeit"), ist auf entsprechende Regelungen der Strafprozessordnung zurückzugreifen (siehe etwa § 100f StPO).
Für Aktivitäten sonstiger Behörden ist bei Landesbehörden das jeweilige Landesdatenschutzgesetz maßgeblich, bei Bundesbehörden § 6b BDSG.
Rund 8,4 Millionen Deutsche nutzen regelmäßig Videokommunikation. Auch im Bewerbungsprozess setzen Unternehmen immer häufiger auf Videotechnologie, um Kandidaten zu interviewen. Die Präsentation per Video hält für Bewerber jedoch einige Fallstricke bereit. Die Experten von LifeSize zeigen auf welche Punkte Bewerber besonders achten sollten.- 1. Sich auf die Begrüßung vorbereiten
Anders als beim Gespräch vor Ort können Bewerber bei einem Termin über Video länger an ihrem ersten Eindruck feilen. Bei den meisten Videokonferenzsystemen ist der Bildausschnitt flexibel einstellbar. So können Kandidaten noch vor dem Gespräch entscheiden, ob sie in Detail- oder Ganzkörperdarstellung zu sehen sein wollen. - 2. Auf seriöse Kleidung und einen neutralen Hintergrund achten
Ein Bewerber im Jogginganzug und dreckige Wäsche im Bild hinterlassen keinen guten Eindruck. Personaler sehen Chaos in der Wohnung oft als Zeichen dafür, dass der Kandidat seine Aufgaben im Job auch nicht sorgfältig erledigt. Bewerber sollten daher auf einen neutralen Hintergrund und seriöse Kleidung achten. - 3. Für einen glänzenden Auftritt – Multimedia für sich nutzen
Viele Bewerber konzentrieren sich darauf, die Fragen der Personalverantwortlichen zu beantworten. Aber auch hier gilt: Personaler bewerten es als positiv, wenn Bewerber Flipcharts oder Powerpoint-Präsentationen zur Selbstpräsentation einsetzen. Es lohnt sich, während eines Videointerviews Dokumente über Instant Messanger, E-Mail oder die Videokonferenz-Software selbst an die Gesprächspartner weiterzuleiten bzw. zu teilen. - 4. Präsent bleiben – solange das rote Lichtlein brennt
Viele Videosysteme nehmen im 170-Grad-Winkel auf. Sie liefern einen guten Einblick in den Raum der Interviewpartner. Daher sollten Bewerber sich nie unbeobachtet fühlen: Auch wenn Bewerber in einem Videogespräch niemanden auf dem Bildschirm sehen, könnten Personaler sie weiterhin beobachten. - 5. Software mit Freunden testen
Nicht zuletzt kann die Technik dem Bewerber einen Strich durch die Rechnung machen. Schlechte Tonqualität und ein verpixeltes Bild schaden jedem noch so professionellen Auftritt. Daher sollte der Bewerber einen Testlauf mit einem Freund starten. So kann er feststellen, ob der Straßenlärm im Hintergrund stört und wie er sein Gerät ausrichten muss.
Nicht-öffentliche Stellen
Sofern private Stellen aktiv werden, richtet sich der Blick meist sofort auf § 6b BDSG. Dabei wird oft übersehen, dass § 6b BDSG nur die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume regelt, nicht dagegen die Beobachtung anderer Räume. Insoweit ist auf die allgemeinen Regelungen zurückzugreifen, die für Datenerhebungen gelten, vor allem auf § 28 BDSG.
Öffentliche Wiedergabe von Aufzeichnungen
Bisweilen sind in Fernsehsendungen Aufzeichnungen zu sehen, die aus Videoüberwachungen stammen und mehr oder weniger lustige Szenen zeigen. Sie stammen durchweg aus dem Ausland, so gut wie niemals aus Deutschland. Das liegt daran, dass bei solchen Wiedergaben die Regelungen für das Recht am eigenen Bild zu beachten sind. Sie sind in im Kunsturheberechtsgesetz enthalten und lassen eine öffentliche Wiedergabe im Regelfall nur mit Einwilligung des Betroffenen zu. Siehe dazu das Stichwort Recht am eigenen Bild.