Verstoß gegen Exklusivrechte vermeiden
Unternehmen sind häufig aufgrund bestehender Exklusivverträge an bestimmte Software gebunden. Das Unternehmen kann Verstößen gegen die Verträge zuvorkommen, indem es den Mitarbeitern eine Mindestausstattung an Software zur Verfügung stellt. Dies würde ebenso den IT-Support erleichtern. (oe)
Der Autor Dr. Thomas Jansen ist Partner der Wirtschaftskanzlei DLA Piper.