Wenn man also generell davon ausgeht, dass eine private Krankenversicherung nur einmal im Leben und als langfristige strategische Entscheidung abzuschließen ist, dann sind immer auch weitere Überlegungen anzustellen. So kann beispielsweise heute im Zuge der Globalisierung kaum jemand vorhersagen, wo er sich privat oder beruflich kurz- oder langfristig aufhalten wird. Niemand kann heute verbindlich seinen künftigen Berufsstatus (angestellt oder selbständig) absehen und geht damit in manch defizitärem Leistungskatalog etlicher Tarife ein unabsehbares Risiko ein. Im Rahmen der zwischenzeitlich massiven Abwanderung von medizinischen Kapazitäten aus Deutschland wird heute ebenso niemand voraussehen können, an welchem Ort und in welchem Land später die ärztlichen Kapazitäten praktizieren werden, die dann die geforderte medizinische Versorgung leisten können.
Für solche Fälle gibt es eine Vielzahl von vorgesehenen Leistungen: Garantierte Regelungen zu Vertragsbeginn, Optionsprogramme, Ausschlüsse oder oftmals auch kein Angebot mancher Anbieter. Das gilt in gleichem Maße für alle anderen vom medizinischen Fortschritt betroffenen Leistungsbereiche, wie beispielsweise die Hilfsmittelkataloge, Zahn- und Heilmittelbereiche oder der komplexe Bereich der Vorsorgeleistungen. Auch die Frage nach Leistungen bei Anschlussheilbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder nach den erstattungsfähigen Krankenhäusern, Hospizen, Sanatorien oder gemischten Anstalten wird von den Versicherern absolut unterschiedlich beantwortet.
Es gibt also zahlreiche Punkte bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen. Der Verbraucher ist gut beraten, die Werbesprüche von Vermittlern zu hinterfragen, und sich dabei von einem qualifizierten Versicherungsmakler beraten zu lassen. Die Beratung sollte schriftlich dokumentiert sein. (RA Johannes Fiala/mf)