Praxisproblem: 12 Monate Gewährleistung vom Hersteller wirksam?

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Eine pauschale Verkürzung der Gewährleistungsansprüche ohne den so genannten Vorteilsausgleich ist somit unwirksam. Dies hat zur Folge, dass der Händler, der unabhängig von der jeweiligen Regelung natürlich gegenüber dem Endverbraucher für Gewährleistungsansprüche haftet, seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Diese Ansprüche können, wenn die Ware in Deutschland bezogen wurde, vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden. Händler sind somit den zum Teil willkürlichen Verkaufsbedingungen der Hersteller nicht schutzlos ausgeliefert.

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