Nach Erhalt eines Briefs vom Inkasso-Bürog gilt erst mal: Ruhe bewahren. Panik ist genauso unangebracht, wie den Brief einfach zu ignorieren, meint Arag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.
Sollte man ein Inkassoschreiben oder einen Mahnbescheid lieber direkt zahlen?
Arag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer: Nein, weder bei einem Inkassoschreiben noch bei einem Mahnbescheid besteht Zahlungspflicht. Vielmehr sollten Sie die Zahlungsforderung genau überprüfen. Besteht gar kein Anspruch, müssen Sie natürlich auch nicht zahlen.
Soll ich das Inkassoschreiben also ignorieren?
Klingelhöfer: Inkassoschreiben völlig unbeachtet links liegen zu lassen kann nicht unerhebliche Risiken bergen. Nur wenn Sie 100 Prozent sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist und Sie das auch nachweisen können, spricht nichts dagegen, das Schreiben dem Papierkorb zu überlassen. Auch Inkassoschreiben von Abzocke-Firmen völlig zu ignorieren, kann Nachteile bringen. Der Grund: Manches Abzocke-Modell hat eine durchaus berechtigte - allerdings oft geringe - Hauptforderungen als Ausgangspunkt - so etwa im Bereich der Forderungen für Telekommunikation oder beim ein oder anderen Internetangebot.
Wie erkennt man unseriöse Inkassobüros, die unberechtigt abzocken wollen?
Klingelhöfer: Achten Sie zuerst auch auf den Briefkopf. Fantasienamen, die Angabe eines Postfachs anstelle einer Postadresse, das Fehlen von einer Festnetz-Telefonnummer und eines Geschäftsführers deuten auf schwarze Schafe hin. Äußerstes Misstrauen ist leider oft auch bei ausländischen Absendern angebracht. Oft verschafft ein Blick ins Internet Klarheit.
Muss man auf Inkassoschreiben eigentlich antworten?
Klingelhöfer: Nein, es kann sogar besser sein, sich nicht direkt an das Inkassounternehmen zu wenden. Je nachdem, wie Sie vorgehen wollen, bieten sich zwei Wege an: Entweder wenden Sie sich direkt an den Auftraggeber des Inkassobüros, also die Person, der Sie (angeblich) Geld schulden. Oder Sie holen sich professionelle Hilfe, am besten durch einen im Inkasso erfahrenen Anwalt.
Sollte man denn auf einen Mahnbescheid antworten?
Klingelhöfer: Ja, unbedingt! Achten Sie darauf: Es laufen strenge und enge Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen!