Soll die Selbstständigkeit nicht komplett aufgegeben werden, bieten sich gleichwohl Gestaltungsmöglichkeiten an:
Hauptberufliche Selbstständigkeit liegt regelmäßig vor, wenn diese mehr als halbtags ausgeübt wird, einschließlich des realen Aufwandes für die Unternehmensleitung des Selbstständigen für sein Unternehmen. Die Spitzenverbände der GKV unterstellen eine Hauptberuflichkeit auch dann als indiziert, wenn die Selbstständigkeit zwar weniger als 20 Stunden ausgeübt wird, aber das Einkommen aus dieser Selbstständigkeit 75% der Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2016: 2.178,75 € p.M.) übersteigt. Auch bei mehr als 20 Stunden wöchentlich, lässt sich eine Nebenberuflichkeit der Selbstständigkeit durchaus noch gestalten und nachvollziehbar dokumentieren.
PKV auch im Alter oft besser als GKV
Der Aufwand für Gestaltungen wird sich häufig lohnen - wer vor dem Alter von 55 Jahren von der PKV in die GKV wechselt spart sich bis zu mehr als eine viertel Million an KV-Beiträgen, im Einzelfall kann er aber sogar in der PKV günstiger als in der GKV liegen. Dazu muss nicht unbedingt die Beitragszahlung eingestellt werden, um nur noch im Notlagentarif Leistungen für akut erforderliche Behandlungen - aber sogar ohne Selbstbehalt - in Anspruch nehmen zu dürfen. Dies wird zunehmend bei Beitragsoptimierern beliebt, die dann Fehlendes leicht aus der Beitragsersparnis selbst zahlen.
Freilich bietet die PKV-Vollversicherung auch weitere Vorteile - so muss man nicht bereits schwerkrank und als Todeskandidat auf die Zuteilung von Organen durch Eurotransplant warten, sondern kann die Organtransplantation im außereuropäischen Ausland vornehmen lassen, wo Organe für Privatpatienten rascher zur Verfügung stehen. Rationierung und Leistung nur nach Wirtschaftlichkeit ist in der PKV vermeidbar. (oe)