Auch hier stellen sich interessante Praxisfragen:
Wie klärt der Verkäufer mit eBay, in welcher Höhe tatsächlich ein Rückzahlungsanspruch des Käufers besteht? Was läuft es bspw. in den Fällen, in denen ein gewerblicher Verkäufer im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes Wertersatz geltend machen kann? Wie ist die Frage der Rücksendekosten, die nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Verbraucher zurückzuerstatten sind, zu regeln?
Jedenfalls wird für den Fall, dass der Betrag bereits an den Verkäufer ausgezahlt wird, eBay diesen Betrag wieder beim Verkäufer einziehen und an den Käufer auszahlen. Diese Regelung schreit danach, Rückabwicklungsansprüche nicht über eBay Services abzuwickeln, sondern selbst durchzuführen.
Gesetzlich hat ein Verbraucher im Fall des Widerrufsrechtes zudem einen Zinsanspruch. Wer legt somit fest, welcher Betrag tatsächlich und exakt den Käufer zurückgezahlt wird?
In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass gleichzeitig Hunderttausende von Transaktionen plötzlich durch die eBay Services S.A.R.L. bearbeitet werden müssen. Wir können nur hoffen, dass diese auch organisatorisch darauf eingestellt ist.
Neue eBay-Zahlungsabwicklung rechtskonform?
Ob die neue eBay-Zahlungsabwicklung rechtskonform ist, können wir an dieser Stelle (noch) nicht beurteilen. Wenn man bedenkt, dass eBay Deutschland 16 Millionen aktive Mitglieder und 175.000 gewerbliche Händler sowie 5,4 Millionen aktive private Verkäufer hat und 47,1 Prozent aller Internetnutzer in Deutschland bei eBay angemeldet sind (Quelle: Fakten Deutschland bei eBay.de), stellen sich durchaus interessante AGB-rechtliche, wie auch kartellrechtliche Fragen. Zudem, mal ganz dumm gefragt: Wer ist eigentlich die "eBay Services S.A.R.L." in Luxemburg, die künftig viele Millionen Euro für eBay-Verkäufer verwalten will? Finden Sie mal ein Impressum Ihres neuen zusätzlichen Vertragspartners, das § 5 TMG entspricht. Wir suchen noch (Stand 29.02.2012). Und an diese Firma sollen künftig alle zahlen... Soviel zum Thema Käuferschutz.
Diese Einschätzung ist zunächst jedenfalls einmal eine vorläufige. Wie die neue Zahlungsabwicklung konkret ausgestaltet wird und wie die Abwicklung funktioniert, wird sich zeigen.
Einen Punkt haben wir noch vergessen: Schlechtes gibt es nicht umsonst: Mit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung steigt die Verkaufsprovision um zwei Prozent. Extra zahlen, um Geld erst später zu bekommen, und das ohne Zinsen - nur: Ob der Kunde das mitmacht? (oe)
Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
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