Im finanziellen Würgegriff von eBay

Noch länger aufs Geld warten?

21.03.2012

Wie will eBay die vielen Zahlungseingänge händeln?

Wir wissen aus der Beratungspraxis, dass es bspw. bei der Zahlungsart Überweisung bei erfolgreichen eBay-Verkäufern, die eine Vielzahl von Produkten verkaufen, oftmals nicht einfach ist, die entsprechenden Zahlungen auch einem bestimmten Vorgang zuzuordnen. Sei es beispielsweise, dass Beträge identisch sind, Namen nicht genannt oder eBay-Artikelnummern nicht angegeben werden.

Wir fragen uns ernsthaft, wie eBay bei der großen Anzahl von Transaktionen technisch die gesamte Zahlungsabwicklung eines der größten deutschen Auktionshäuser abwickeln will - zumal es ja offensichtlich selbst die Pilotphase noch nicht im Griff hatte.Jedenfalls ist uns die Sinnhaftigkeit dieser neuen Zahlungsmethode nicht klar, da der bisherige Käuferschutz über PayPal, Bewertungsprofile, etc. bei eBay sehr gut ausgeprägt war. Wir können lediglich vermuten, dass eBay zu Amazon hinübergeschielt, aber nicht verstanden hat, dass das Geschäftsmodell von Amazon ein grundsätzlich anderes ist als bei eBay und zudem bei Amazon von Anfang an in dieser Form etabliert war.

Vermutliche Probleme in der Praxis

Abgesehen davon, dass wir eBay nicht zutrauen, fristgerecht vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrung die Zahlungen auch auszukehren, dürfte es erhebliche Praxisprobleme geben:

- Was passiert bspw., wenn der Käufer gezahlt hat und noch vor Erhalt der Ware von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat?

- Welche Chancen haben Händler, bei unberechtigten Mängelrügen oder unberechtigter Kritik an der Qualität der Ware doch noch an ihr Geld zu kommen? Für den Fall, dass der Käufer nicht zufrieden ist, hat dieser durch die neuen Zahlungsmethoden die Möglichkeit, sowohl gegenüber eBay als Zahlungsempfänger als auch ggf.- gleichzeitig oder ergänzend - Einwendungen gegenüber PayPal geltend zu machen. Wann weiß der Händler eigentlich sicher, dass er das Geld tatsächlich auch bekommt und verwenden kann?

§ 6 der neuen AGB regelt in Nr. 1, dass für den Fall, dass der Verkäufer innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegenüber eBay Services erklärt, dass ein Rückzahlungsanspruch an den Käufer besteht (bspw. durch ein Widerrufsrecht) und der Käufer bereits gezahlt hat, sich eBay Services den entsprechenden Rückzahlungsanspruch des Käufer gegen den Verkäufer abtreten lässt. Der Rückzahlungsbetrag wird dann durch eBay Services an den Käufer zurückerstattet. Gemäß § 6 Nr. 2 ist es so, dass für den Fall, dass der entsprechende Betrag noch nicht an den Verkäufer ausgezahlt wurde, eBay Services diesen an den Käufer zurückzahlen und in der jeweiligen Höhe mit dem Auszahlungsanspruch des Verkäufers verrechnen wird.

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