Umgehung verboten
Eine Umgehung dieser Zwangsabtretung von Kaufpreisforderungen ist in § 3 Abs. 7 der ergänzenden Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Es ist dem Verkäufer untersagt, den Käufer in irgendeiner Form dazu aufzufordern, den Gesamtpreis vollständig oder teilweise nicht an eBay Services, sondern an ihn selbst oder einen Dritten zu bezahlen. Erfolgt gleichwohl eine Zahlung direkt an den Verkäufer, so ist der Verkäufer verpflichtet, diese Zahlung unverzüglich gegenüber eBay Services anzuzeigen. Man versucht offensichtlich mit allen Mitteln, Schlupflöcher zu stopfen.
Auszahlung nach der Versandmitteilung
Wie bei Amazon auch, wird in § 4 Abs. 1 der ergänzenden Vertragsbedingungen geregelt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Versand des Artikels über die entsprechende Funktionalität in "Mein eBay" anzuzeigen. Dann gibt es (vielleicht) Geld. Wer vorher versendet, ist selber schuld und trägt das Risiko.
Spannende Frage: Wann wird ausgezahlt?
Gemäß § 5 wird bei Vorliegen der "Auszahlungsvoraussetzungen nach Absatz 2" eine Auszahlung vorgenommen. Was eBay erst einmal hat, gibt eBay auch nicht so schnell wieder her. eBay behält sich ausdrücklich vor, fällige Gebühren und Provisionen im Wege der Aufrechnung geltend zu machen und dies vom auszuzahlenden Betrag abzuziehen.
Wann wird konkret ausgezahlt?
In den allgemeinen eBay-Informationen heißt es: Die meisten gewerblichen Verkäufer erhalten ihr Geld einen Tag, nachdem sie den Artikel verschickt und als verschickt markiert haben. Die Auszahlungsfrist hängt von der jeweiligen Verkaufshistorie und dem Service-Status des Verkäufers ab.
So weit die Werbung. Der Begriff "die meisten" sollte misstrauisch machen. Zu Recht: Rechtlich regelt eBay in § 5 Abs. 2 der ergänzenden Verkaufsbedingungen:
"Voraussetzung für die Auszahlung ist der Versand bzw. die Übergabe des Artikels durch den Verkäufer und der Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist. Die Länge der Auszahlungsfrist bestimmt sich nach dem Kontotyp des Verkäufers (privat oder gewerblich) und hängt bei gewerblichen Verkäufern darüber hinaus vom Service-Status des Verkäufers und von der Verkaufshistorie (z.B. Dauer der Mitgliedschaft, Umfang der Verkaufstätigkeit) ab. Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen. Um die Auszahlungsfrist in Gang zu setzen, muss der Verkäufer den Artikel über die entsprechende Funktionalität in "Mein eBay" als versendet markieren oder dort eine Sendungsverfolgungsnummer angeben..."
Für den Fall, dass der Verkäufer den Artikel nicht als versendet markiert bzw. keine Sendungsverfolgungsnummer angibt, beträgt die Auszahlungsfrist maximal 28 Tage ab Eingang der Zahlung des Käufers bei eBay Services. Der Grundsatz zu Auszahlungen bei der neuen "eBay-Zahlungsabwicklung" regelt Genaueres.