Die Angaben im Einzelnen
Gemäß § 2 DL-InfoV ist jeder Dienstleister verpflichtet, von sich aus stets folgende Angaben wahlweise dem Dienstleistungsempfänger mitzuteilen, am Ort der Dienstleistungserbringung so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind, dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Internetadresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen:
- Vorname und Familienname
- Firma und Rechtsform
- Anschrift der beruflichen Niederlassung
-Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Faxnummer
- Bei Eintragung in das Handelsregister oder Partnerschaftsregister: Nennung des Registers unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Bei Kammerzugehörigkeit: Name und Anschrift der Kammer
- Bei gesetzlicher Berufsbezeichnung: Angabe der Bezeichnung sowie des Staates, der sie verliehen hat
- Bei Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung: Angabe von Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich der Versicherung
- Verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand
- Etwaige Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen
- Wesentliche Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben
Gemäß § 3 DL-InfoV muss ein Dienstleister auf besondere Nachfrage des Dienstleistungsempfängers zudem folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Falls die Dienstleistung in Ausführung einer staatlichen Berufsbezeichnung erbracht wird: Verweisung auf die berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
- Ausgeübte multidisziplinäre Tätigkeiten und mit anderen Personen bestehende berufliche Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Interessenkonflikte zu vermeiden
- Verhaltenskodizes, die Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können und die Sprachen, in der diese vorliegen
- Falls er sich einem Verhaltenskodex unterworfen hat oder einer Vereinigung angehört, der oder die ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorsieht, Angaben zu diesem, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine Voraussetzungen
Der Dienstleistungserbringer hat sicherzustellen, dass diese Informationen in allen ausführlichen Informationsunterlagen über seine Dienstleistung enthalten sind.