Bitkom hat zugestimmt

Mustervertrag für IT-System-Lieferanten erhältlich

26.07.2010

V. Art und Umfang der Leistungen

Mit dem EVB-IT Systemlieferungsvertrag können Hard- und Standardsoftware beschafft werden. Das Besondere ist (wie beim EVB-IT Systemvertrag), dass diese als Komponenten eines zu liefernden IT-Systems beschafft werden. Die Beistellungen des Auftraggebers sind im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag kein Teil des IT-Systems.

Im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag ist die Miete von Systemkomponenten nicht möglich. Des Weiteren ist die Installation, Integration von gelieferten Systemkomponenten und die Herbeiführung der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems geschuldet. Diese Leistung stellt (siehe oben zu: Vertragstyp) nicht den Schwerpunkt des Vertrages dar.

Es können Schulungsleistungen vereinbart werden und wie beim EVB-IT Systemvertrag die Pflege des Gesamtsystems nach Erfüllung des Vertrages.

Nicht vereinbart werden kann die Erstellung von Individualsoftware. Die Planung des Systems ist i.d.R. ebenfalls nicht Gegenstand des EVB-IT Systemlieferung, sondern soll ggf. mit den BVB-Planung bzw. den kommenden EVB-IT Planung realisiert werden.

VI. Haftungskonzept

Das Haftungskonzept des Vertrages entspricht im Wesentlichen dem Haftungskonzept des EVB-IT Systemvertrages. Neu ist, dass die Haftungsobergrenze für Verzug auf 50% des Auftragswertes gesenkt wurde und dass für die Haftung aus der Verletzung von Systemserviceleistungen eine eigene Haftungsgrenze festgelegt wurde, die sich nicht mehr an dem Wert des Systems orientiert, sondern an der Vergütung für die Systemserviceleistungen.

Hinweis: Die EVB-IT Arbeitsgruppe wird von Frau Rain Keller-Stoltenhoff beraten. Die IT-Recht-Kanzlei bietet Schulungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag über die c//m//t GmbH an. (oe)

Die Autorin Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Rechtsanwältin bei der IT-Recht Kanzlei.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de.

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