Bitkom hat zugestimmt

Mustervertrag für IT-System-Lieferanten erhältlich

26.07.2010

I. Was ist der Unterschied zwischen dem EVB-IT Systemvertrag und dem neuen EVB-IT Systemlieferungsvertrag?

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag unterliegt im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag nicht dem Werkvertragsrecht, sondern insgesamt dem Kaufrecht.

Während der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen beim EVB-IT Systemvertrag in der Erstellung eines IT-Systems, also in den individuellen Anpassungs- und Integrationsleistungen liegt, zu denen auch die Erstellung von Individualsoftware gehören kann, ist die Hauptleistung beim EVB-IT Systemlieferungsvertrag die Lieferung von Standardsystemkomponenten. Die Grenze zwischen den beiden EVB-IT Vertragstypen wird zum einen durch den Wert der Anpassungsleistungen gezogen. Unabhängig von dem Wert der Anpassungsleistungen liegt aber auch dann ein Systemvertrag vor, wenn die Anpassungsleistungen so entscheidend sind, dass das IT-System ohne sie durch den Auftraggeber nicht oder nicht sinnvoll nutzbar ist oder wenn es sich bei den Anpassungen um die Erstellung von Individualprogrammierungen handelt. Bei einer solchen Fallgestaltung überwiegt das werkvertragliche Moment des individuell geschuldeten Erfolges in einer Weise, dass die Anwendung des Werkvertragsrechts gerechtfertigt ist.

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag kommt daher bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zur Anwendung:

- Der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen liegt in der Lieferung von Systemkomponenten, die zusammen ein IT-System bilden. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft stellt nicht den Schwerpunkt der Leistung dar.

- Die Erstellung von Individualsoftware ist nicht Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages.

- Es wird nicht ausschließlich die Überlassung von Standardsoftware geschuldet. In diesen Fällen kommen die EVB-IT Überlassung Typ A bzw. Typ B zum Einsatz.

- Es wird nicht ausschließlich die Lieferung von Hardware geschuldet. In diesen Fällen kommen die EVB-IT Kauf zum Einsatz.

- Der Wert der Anpassungsleistungen (Aufstellung, Integration, Installation etc.) ist im Verhältnis zum Wert der Systemkomponenten deutlich geringer.

- Der Auftraggeber benötigt in erster Linie die vertragsgegenständlichen Systemkomponenten.

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