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11.12.2009

Filesharing-Börsen unterlaufen Urheberschutzrechte

Den Hintergrund der Problematik bildet das Urheberschutzrecht. Dieses schützt das Werk eines Künstlers als sein ureigenstes geistiges Eigentum und garantiert eine angemessene Vergütung bei Nutzung des Kunstobjektes. 1962 entstand auf Grundlage des Welturheberrechtsabkommens von 1952 das deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz Urheberrechtsgesetz (= UrhG) genannt. Künstler können als Urheber bestimmen, wann und unter welchen Umständen ihr Werk vertrieben oder publiziert wird. Bei Fragen des geistigen Eigentums gilt das UrhG bis heute als Maß der Dinge.

Da Planung und Vertrieb eigener Nutzungsrechte Zeit kostet und mit bürokratischem Aufwand einhergeht, treten Künstler immer häufiger die Verwaltung ihrer Rechte an sogenannte Verwertungsgesellschaften ab. So sichern unterschiedliche Gesellschaften die Rechte der verschiedenen Branchen. Im Zuge der Abtretung von Rechten erhalten die Urheber die Nutzungsgebühren ihrer Werke als Gegenwert.

Doch die Möglichkeiten des Internets unterlaufen dieses System: Tausende von Usern nutzen die digitale Globalisierung, um bequem und kostenfrei über Filesharing-Börsen an neue Games, Software, Musik oder Filme zu gelangen. Während der Endverbraucher von dieser Maßnahme profitiert, steht der Künstler mit leeren Händen da.

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